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Urteil Zweifamilienhaus
Schlagworte
Zweifamilienhaus, Sonderkündigungsrecht, Eigentumsanlage, Wohnungseigentumsanlage
Leitsatz
Auch eine Umwandlung eines Zweifamilienhauses in eine aus zwei Wohneinheiten bestehende Wohnungseigentumsanlage läßt das Recht zur Kündigung der vermieteten Wohnung gem. § 564 b Abs. 4 BGB unberührt, wenn der Sondereigentümer der vermieteten Wohnung in dem Gebäude wohnt.
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