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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 809)

  1. 30 REMiet 4/97 - Verjährungsfrist bei Rückerstattung bezahlter Miete; einseitige Mieterhöhung
    Leitsatz: Die Verjährungsfrist des § 8 Abs. 2 S. 3 WoBindG gilt nicht für einen Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Miete, die auf Grund einer einseitigen Mieterhöhung gem. § 10 WoBindG verlangt wurde (Bestätigung des Rechtsentscheides des BayObLG vom 23.5.1985 - WuM 1985, 217 = ZMR 1985, 272).
    OLG Hamm
    28.08.1997
  2. 30 REMiet 1/97 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung; Tochter, Lebensgefährte
    Leitsatz: 1. Die Vorlage zur Herbeiführung eines Rechtsentscheids ist unzulässig, wenn das Landgericht den Tatsachenstoff nicht ausreichend würdigt und Rechtsfragen übersehen hat, deren Beantwortung die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ausräumen kann. 2. Zu den Voraussetzungen der fristlosen Kündigung von Wohnraum wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache durch unbefugte Gebrauchsüberlassung an einen Dritten - hier an den Lebensgefährten der Tochter des Mieters.
    OLG Hamm
    11.04.1997
  3. 30 REMiet 3/97 - Betriebskostenumlage; Formularvereinbarung; Betriebskostenkatalog
    Leitsatz: In einem Mietvertrag über nicht preisgebundenen Wohnraum kann die Umlegung von Betriebskosten auf den Mieter mit der formularmäßigen Regelung: "Neben der Miete sind monatlich, anteilig nach der Größe der Wohnfläche die Kosten für Betriebskosten gem. der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 zu zahlen." wirksam vereinbart werden; einer zusätzlichen Erläuterung des Betriebskostenkatalogs bei Vertragsschluß oder der Beifügung eines Abdrucks dieser Anlage bedarf es nicht (Bestätigung des Rechtsentscheides des BayObLG von 26.2.1984, NJW 1984, 1761).
    OLG Hamm
    22.08.1997
  4. 30 REMiet 5/97 - Zulässigkeitsvoraussetzung; Rechtsentscheid; Rechtsirrtum über Zulässigkeit einer Mieterhöhung (Kostenmiete statt Vergleichsmiete)
    Leitsatz: 1. Rechtsfragen des allgemeinen Schuldrechts sind allenfalls dann vorlagefähig i. S. d. § 541 Abs. 1 S. 1 ZPO, wenn sie eine von wohnraumrechtlichen Gesichtspunkten bestimmte Interessenabwägung erfordern (Anknüpfung an Beschl. des Senats v. 28.4.1989, NJW-RR 89,1289).2. Der Frage, ob ein Vermieter Mieterleistungen, für die wegen Nichtbeachtung formeller Anforderungen bzw. gesetzlich vorgesehener Verfahrensweisen eine Rechtsgrundlage fehlt, welche bei Beachtung derselben vorhanden gewesen wäre, nach §§ 812 ff. BGB zurückzugewähren hat, fehlt grundsätzlich der nach § 541 Abs. 1 S. 1 ZPO erforderliche spezielle wohnraumrechtliche Bezug.
    OLG Hamm
    11.09.1997
  5. 30 U 208/96 - Mietminderung; Minderungsrecht; Fehler; Wasserrohrbruch; Wasserschaden; Feuchtigkeisschäden; Beweislast; Beweislastumkehr
    Leitsatz: Der Mieter, der vom Vermieter Schadensersatz wegen eines Wasserrohrbruchs fordert, muß entweder beweisen, daß ein Anfangsmangel vorlag, oder daß eine später auftretende Schadensursache nicht im Herrschafts- und Einflußbereich des Mieters aufgetreten ist.
    OLG Hamm
    25.06.1997
  6. 33 U 37/97 - Eigenschaftszusicherung; Nutzfläche; Quadratmeterzahl; Objektbeschreibung; Mangel; Rücktritt; Gewerbemietvertrag
    Leitsatz: Bei der Anmietung von Räumen ist eine Quadratmeterangabe im Vertrag dann als bloß beschreibende und nicht als Eigenschaftszusicherung zu qualifizierende Angabe zu verstehen, wenn der Mieter die Räume nach Besichtigung ersichtlich deshalb anmietet, weil sie ihm gefallen.
    OLG Hamm
    01.10.1997
  7. 20 W 135/97 - Begründung von Wohnungseigentum; Trockenboden; Bestimmtheit; Teilungserklärung; Aufteilungsplan; Widerspruch; Eintragung; Grundbuch
    Leitsatz: Ist bei der Begründung von Wohnungseigentum ein im Dachgeschoß gelegener Trockenboden im Aufteilungsplan mit gleicher Nummer wie Wohnungseigentum gekennzeichnet, so erfordert es der Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts nicht notwendig, daß der Trockenboden in der Teilungserklärung bei der wörtlichen Beschreibung des Gegenstands von Sondereigentum nochmals erwähnt wird.
    OLG Frankfurt a. M.
    23.04.1997
  8. 20 W 90/97 - Nachträgliche Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum; Balkon
    Leitsatz: Wird ein Balkon, der nach der Ansicht des teilenden Eigentümers Sondereigentum werden sollte, weder in der Teilungserklärung noch in dem Aufteilungsplan hinreichend als Sondereigentum bezeichnet, so entsteht durch die Eintragung des Aufteilungsplans an ihm gemeinschaftliches Eigentum; soll er nachträglich in Sondereigentum überführt werden, so bedarf es der Einigung aller Wohnungseigentümer in der Form der Auflassung und der Zustimmung all derer, denen an den einzelnen Wohnungseigentumsrechten dingliche Rechte zustehen.
    OLG Frankfurt a. M.
    03.04.1997
  9. 9 U 201/96 - Mietkaution; Kontoinhaberwechsel
    Leitsatz: Mit dem Erwerb eines vermieteten Grundstücks vollzieht sich ein gesetzlicher Kontoinhaberwechsel hinsichtlich der vom Vermieter auf einem Sonderkonto angelegten Mietkaution.
    OLG Düsseldorf
    12.03.1997
  10. 10 U 183/96 - Vertrauen; Schadensersatz; Aufklärungspflicht; Unterlassen; culpa in contrahendo; Rechtsanwalt; Haftung; Ferienwohnrecht
    Leitsatz: Zur Frage der Schadensersatzverpflichtung eines an den Vertragsverhandlungen nicht unmittelbar beteiligten Rechtsanwalts wegen Verschuldens beim Vertragsabschluß durch Verstoß gegen Aufklärungspflichten unter dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme eines besonderen persönlichen Vertrauens.
    OLG Düsseldorf
    11.12.1997