Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung; Tochter, Lebensgefährte
Leitsätze
1. Die Vorlage zur Herbeiführung eines Rechtsentscheids ist unzulässig, wenn das Landgericht den Tatsachenstoff nicht ausreichend würdigt und Rechtsfragen übersehen hat, deren Beantwortung die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ausräumen kann.
2. Zu den Voraussetzungen der fristlosen Kündigung von Wohnraum wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache durch unbefugte Gebrauchsüberlassung an einen Dritten - hier an den Lebensgefährten der Tochter des Mieters.
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