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Urteil Passive Prozessführungsbefugnis der WEG für gemeinschaftsbezogene Pflichten, Beseitigung einer Zaunanlage
Schlagworte
Passive Prozessführungsbefugnis der WEG für gemeinschaftsbezogene Pflichten, Beseitigung einer Zaunanlage
Leitsatz
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist für gemeinschaftsbezogene Pflichten der Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG kraft Gesetzes passiv prozessführungsbefugt.
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