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Urteil Rechtsmitteleinlegung bei unzuständigem Berufungsgericht


Schlagworte

Rechtsmitteleinlegung bei unzuständigem Berufungsgericht

Leitsätze

1. Die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Prozesserklärungen ist regelmäßig nicht auf das unzuständige Gericht zu verlagern und liegt somit bei der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten.

2. Dem Prozessbevollmächtigten muss in WEG-Sachen die Zuständigkeit der besonderen Berufungsgerichte bekannt sein.

(Leitsätze der Redaktion)

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