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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 555)

  1. 235 C 399/14 - Mieterhöhung mit Berliner Mietspiegel 2013; Merkmal „rückkanalfähiger Breitbandanschluss“; Energiekennwerte
    Leitsatz: Die Möglichkeit, ohne vertragliche Nutzung mit Dritten kostenlos die Grundprogramme empfangen zu können, reicht aus, das positive Merkmal „rückkanalfähiger Breitbandanschluss" nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel als vorhanden anzunehmen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    23.02.2015
  2. 237 C 285/14 - Kein Maklerlohn bei anfechtbarem Hauptvertrag
    Leitsatz: Der Maklerlohnanspruch entfällt, wenn nach Abschluss des Mietvertrages dieser einvernehmlich aufgehoben wird und der Mieter zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt war (hier: Verschweigen von Schimmelschäden). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    23.03.2015
  3. 210 C 42/15 - Mieterhöhung, Sondermerkmal „Aufzug im Haus“
    Leitsatz: 1. Gehört laut Mietvertrag „1 Kammer" zur Mietsache, reicht dies zum Nachweis des wohnwerterhöhenden Merkmals „Einbauschrank oder Abstellraum mit Sichtschutz innerhalb der Wohnung" aus. 2. Sofern der Abstellraum durch Umbaumaßnahmen des Mieters beseitigt worden sein sollte, führt das nicht zum Wegfall des wohnwerterhöhenden Merkmals. 3. Abnutzungserscheinungen (übliche Gebrauchsspuren) stehen dem wohnwerterhöhenden Merkmal „repräsentativer/s oder hochwertig sanierter/s Eingangsbereich/Treppenhaus" nicht entgegen. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Charlottenburg
    04.06.2015
  4. 232 C 43/15 - Kündigung bei Mietermehrheit
    Leitsatz: 1. Wohnt einer von mehreren Mietern nicht (oder nicht mehr) unter der Anschrift der vermieteten Wohnung, ohne dem Vermieter eine andere Wohnanschrift mitgeteilt zu haben, ist eine an alle Mieter adressierte Kündigung, die unter der Anschrift der vermieteten Wohnung zugestellt wurde, gleichwohl wirksam.2. Trotz der derzeit schwierigen Wohnungssuche in Berlin ist einem gekündigten Mieter eine Räumungsfrist nicht zu bewilligen, wenn er mehrfach mit Mietzahlungen in Verzug geraten und ihm das Räumungsbegehren des Vermieters seit Monaten bekannt ist. (Leitsatz zu 1 vom Einsender, zu 2 von der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    03.07.2015
  5. 233 C 543/14 - Keine Sicherheitsleistung für behindertengerechten Umbau bei fehlender Rückbaupflicht
    Leitsatz: 1. Beginn und Dauer einer beabsichtigten Mietermodernisierung müssen nicht im Klageantrag angegeben sein.2. Die Installation einer Einbaubadewanne statt einer freistehenden Badewanne stellt eine dauerhafte Wertverbesserung dar.3. Hat der Mieter diese Modernisierung mit Zustimmung des Vermieters selbst durchgeführt, ist er nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zum Rückbau verpflichtet.4. Liegt der Einbau schon über 25 Jahre zurück und ist die Badewanne verbraucht, kann nach Treu und Glauben der behinderte Mieter eine Step-in-Badewanne ohne Sicherheitsleistung einbauen lassen, da er nicht zum Rückbau verpflichtet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    06.10.2015
  6. 425 C 8201/15 - Unklare Rückbauverpflichtung
    Leitsatz: 1. Ob eine Klausel, die den Nachmieter verpflichtet, nicht näher beschriebene bauliche Änderungen des Vormieters auf Verlangen des Vermieters zurückzubauen, intransparent ist oder eine unangemessene Benachteiligung darstellt, bleibt offen.2. Keine Aufrechnungslage von Rückbauverpflichtung mit Kautionsrückzahlungsanspruch, weil der zweite erst nach Verjährung des ersten Anspruchs fällig wird. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Dortmund
    15.12.2015
  7. 42 C 10583/14 - Kein Schadensersatz für durch Urinspritzer abgestumpften Marmorboden in Bad und WC; Hinweispflicht des Vermieters auf besondere Materialempfindlichkeit; Pflichtverletzung
    Leitsatz: Dass beim Urinieren im Stehen auftretende Spritzer zu einer Abstumpfung von Marmorböden führen können, dürfte im Allgemeinen so unbekannt sein, dass - unabhängig davon, ob heutzutage diese Art des Wasserlassens noch eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt - es bei einem derartigen Verhalten an einem Verschulden jedenfalls dann fehlt, wenn der Vermieter den Mieter nicht auf die besondere Empfindlichkeit des verlegten Materials hingewiesen hat.
    AG Düsseldorf
    20.01.2015
  8. 62 C 245/13 - Abschlag für ortsübliche Vergleichsmiete bei Wärmecontracting
    Leitsatz: Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist für eine über Wärmecontracting beheizte Wohnung ein angemessener Abschlag zu machen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Flensburg
    26.03.2015
  9. 12 C 123/15 - Ausgedehnte Duldungspflicht des Mieters für Energiesparmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Erhöhung des Gebrauchswerts hat der Mieter insbesondere zu duldena) Wärmedämmung durch Polystyrolplatten ungeachtet der leichten Entflammbarkeit dieser Platten;b) maßvolle Beheizung des Treppenhauses durch einen Heizkörper;c) zentrale Warmwasserversorgung statt Durchlauferhitzer in der Wohnung.2. Die Verlegung der Wohnungsstromzähler in den Keller ist eine vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme und deshalb ebenfalls zu dulden.3. Die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass sie wirtschaftlich unsinnig seien; eine Grenze für den Kostenaufwand ist im Gesetz nicht vorgesehen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    18.12.2015
  10. 3 C 267/14 - Handbrause nebst Wandhaken keine separate Dusche; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; kostenpflichtige Kabelversorgung kein „fehlender Kabelanschluss“; freistehende Badewanne mit abgehängten Blechplatten
    Leitsatz: 1. Die bloße Möglichkeit, sich in einer Wanne kniend oder sitzend abzubrausen, stellt keine separate Dusche im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel dar. 2. Eine nur gebührenpflichtig benutzbare Kabelversorgung ist nicht identisch mit dem Negativmerkmal „fehlender Kabelanschluss". 3. Längere Zeit unaufgeräumte Wertstofftonnen hindern nicht an der Einstufung einer gepflegten sichtschutzbegrenzten Müllstandsfläche. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    17.03.2015