Urteil Kündigung bei Mietermehrheit
Schlagworte
Kündigung bei Mietermehrheit
Leitsatz
1. Wohnt einer von mehreren Mietern nicht (oder nicht mehr) unter der Anschrift der vermieteten Wohnung, ohne dem Vermieter eine andere Wohnanschrift mitgeteilt zu haben, ist eine an alle Mieter adressierte Kündigung, die unter der Anschrift der vermieteten Wohnung zugestellt wurde, gleichwohl wirksam.
2. Trotz der derzeit schwierigen Wohnungssuche in Berlin ist einem gekündigten Mieter eine Räumungsfrist nicht zu bewilligen, wenn er mehrfach mit Mietzahlungen in Verzug geraten und ihm das Räumungsbegehren des Vermieters seit Monaten bekannt ist.
(Leitsatz zu 1 vom Einsender, zu 2 von der Redaktion)
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