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Urteil Kein Schadensersatz für durch Urinspritzer abgestumpften Marmorboden in Bad und WC


Schlagworte

Kein Schadensersatz für durch Urinspritzer abgestumpften Marmorboden in Bad und WC; Hinweispflicht des Vermieters auf besondere Materialempfindlichkeit; Pflichtverletzung

Leitsatz

Dass beim Urinieren im Stehen auftretende Spritzer zu einer Abstumpfung von Marmorböden führen können, dürfte im Allgemeinen so unbekannt sein, dass - unabhängig davon, ob heutzutage diese Art des Wasserlassens noch eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt - es bei einem derartigen Verhalten an einem Verschulden jedenfalls dann fehlt, wenn der Vermieter den Mieter nicht auf die besondere Empfindlichkeit des verlegten Materials hingewiesen hat.

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