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Urteil Unklare Rückbauverpflichtung
Schlagworte
Unklare Rückbauverpflichtung
Leitsätze
1. Ob eine Klausel, die den Nachmieter verpflichtet, nicht näher beschriebene bauliche Änderungen des Vormieters auf Verlangen des Vermieters zurückzubauen, intransparent ist oder eine unangemessene Benachteiligung darstellt, bleibt offen.
2. Keine Aufrechnungslage von Rückbauverpflichtung mit Kautionsrückzahlungsanspruch, weil der zweite erst nach Verjährung des ersten Anspruchs fällig wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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