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  1. III ZR 36/14 - Unzulässige Enteignung zugunsten eines Windparkbetreibers; Anforderungen an zulässige Enteignung
    Leitsatz: 1. Eine Enteignung ist nur für ein Vorhaben zulässig, für das die notwendigen Gestattungen und Genehmigungen vorliegen, oder bei dem es zumindest keinem ernsthaften Zweifel unterliegen kann, dass etwaige erforderliche Genehmigungen erteilt werden. Ist eine erforderliche Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für den Betrieb einer Windkraftanlage erteilt, aber angefochten worden, so kann einem Antrag für eine Enteignung nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 EnWG, auch wenn die Genehmigung für sofort vollziehbar erklärt worden ist, nur stattgegeben werden, wenn die Enteignungsbehörde in eigenverantwortlicher Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. 2. Die Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung durch die nach § 45 Abs. 2 Satz 3 EnWG zuständige Behörde unterliegt der (beschränkten) gerichtlichen Kontrolle. 3. Zu den Anforderungen an die Feststellung der Zulässigkeit einer Enteignung nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 EnWG.
    BGH
    12.03.2015
  2. 3 U 37/14 - Kein Ausgleichsanspruch für Schäden am an einer Grenzwand errichteten Gebäude nach Abriss
    Leitsatz: 1. Die Berufung ist bereits unzulässig, wenn es an einer ausreichend ordnungsgemäßen Berufungsbegründung im Sinne von § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO fehlt. Verneint das angefochtene Urteil zwei selbständige prozessual alternative Anspruchsgrundlagen, muss es wegen beider Anspruchsgrundlagen gesondert angegriffen werden. 2. Bei einem Anbau an eine Grenzwand (hier: Giebelwand auf dem Nachbargrundstück unmittelbar an der Grenze) bleibt die Giebelwand im Alleineigentum des Nachbarn, und er ist nicht verpflichtet, nach einem Abriss den Anbau gegen Witterungseinflüsse zu schützen. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    OLG Rostock
    12.03.2015
  3. 65 S 396/14 - Recht auf Besitz, Räumung und Herausgabe von Kellerräumen
    Leitsatz: 1. Werden Kellerräume mit der Wohnung übergeben, und ist der Stromanschluss für die Kellerräume in die Stromanlage der Wohnung eingebunden, sind die Kellerräume Bestandteil der Mietsache, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sind. 2. Der Vermieter hat - anders als ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber - keinen Anspruch auf Unterlassung oder Rücknahme einer Abmahnung und im Rechtsstreit auch keinen Anspruch auf Feststellung darüber, dass eine Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist. 3. Eine Außenwerbung (hier: am Briefkasten) für eine nicht vereinbarte gewerbliche Nutzung braucht der Vermieter nicht hinzunehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    13.03.2015
  4. 65 S 477/14 - Aktivlegitimation des Mieters für Mietrückzahlungsanspruch trotz Mietzahlung durch JobCenter
    Leitsatz: Der Mieter, der wegen einer Wohnflächendifferenz von mehr als 10 % einen Mietrückzahlungsanspruch hat, bleibt auch dann Forderungsinhaber, wenn das JobCenter die Miete bezahlt hat. Bei einem Forderungsausgleich erfolgt die Rückabwicklung allerdings im Rahmen der Leistungsbeziehung des Mieters zum JobCenter. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.03.2015
  5. OVG 11 M 2.15 - Anspruch eines DDR-Häftlings auf Gleichstellung mit NS-Opfern
    Leitsatz: Es besteht kein Anspruch auf Erlass einer landesgesetzlichen Regelung, für ehemalige politische Gefangene der DDR eine monatliche Zuwendung in der Höhe zu gewähren, wie sie nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) geleistet wird.
    OVG Berlin-Brandenburg
    13.03.2015
  6. 18 S 138/14 - Zurückweisung des Beweisantrages wegen nicht rechtzeitiger Einzahlung des Auslagenvorschusses
    Leitsatz: Die Ausführung eines Beweisbeschlusses ist aufgrund einer verspäteten Einzahlung des Auslagenvorschusses nach §§ 356, 379, 402 ZPO nicht mehr angezeigt und der Beweisantrag nach § 296 Abs. 2 ZPO als verspätet zurückzuweisen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.03.2015
  7. 233 C 520/14 - Ermittlung der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete auch aus nicht qualifiziertem Mietspiegel
    Leitsatz: Beim Berliner Mietspiegel 2013 handelt es sich trotz der gegen die Erhebungsmethodik erhobenen wissenschaftlichen Einwände um eine taugliche Erkenntnisquelle zur Ermittlung der ortsüblichen Einzelvertragsmiete, die einem Sachverständigengutachten deutlich überlegen ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Charlottenburg
    17.03.2015
  8. 3 C 267/14 - Handbrause nebst Wandhaken keine separate Dusche; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; kostenpflichtige Kabelversorgung kein „fehlender Kabelanschluss“; freistehende Badewanne mit abgehängten Blechplatten
    Leitsatz: 1. Die bloße Möglichkeit, sich in einer Wanne kniend oder sitzend abzubrausen, stellt keine separate Dusche im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel dar. 2. Eine nur gebührenpflichtig benutzbare Kabelversorgung ist nicht identisch mit dem Negativmerkmal „fehlender Kabelanschluss". 3. Längere Zeit unaufgeräumte Wertstofftonnen hindern nicht an der Einstufung einer gepflegten sichtschutzbegrenzten Müllstandsfläche. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    17.03.2015
  9. VIII ZR 251/14 - Schönheitsreparaturen; Verbot des widersprüchlichen Verhaltens
    Leitsatz: Der Mieter, der Schönheitsreparaturen in der Annahme einer eigenen Verpflichtung vorgenommen hat, darf nicht die Erforderlichkeit erneuter Schönheitsreparaturen darauf stützen, dass seine Arbeiten kleinere handwerkliche Mängel aufweisen (Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    17.03.2015
  10. VIII ZR 298/14 - Schriftform, Bestimmbarkeit des Vermieters bei Miterbengemeinschaft
    Leitsatz: Lassen sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft nach der im Mietvertrag genannten Erblasserin anhand des Grundbuches ohne Weiteres ermitteln, liegt ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis des § 550 BGB nicht vor (siehe auch BGH, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00 - GE 2002, 1326). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    17.03.2015