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Urteil Aktivlegitimation des Mieters für Mietrückzahlungsanspruch trotz Mietzahlung durch JobCenter
Schlagworte
Aktivlegitimation des Mieters für Mietrückzahlungsanspruch trotz Mietzahlung durch JobCenter
Leitsatz
Der Mieter, der wegen einer Wohnflächendifferenz von mehr als 10 % einen Mietrückzahlungsanspruch hat, bleibt auch dann Forderungsinhaber, wenn das JobCenter die Miete bezahlt hat. Bei einem Forderungsausgleich erfolgt die Rückabwicklung allerdings im Rahmen der Leistungsbeziehung des Mieters zum JobCenter.
(Leitsatz der Redaktion)
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