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Urteil Schriftform, Bestimmbarkeit des Vermieters bei Miterbengemeinschaft
Schlagworte
Schriftform, Bestimmbarkeit des Vermieters bei Miterbengemeinschaft
Leitsatz
Lassen sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft nach der im Mietvertrag genannten Erblasserin anhand des Grundbuches ohne Weiteres ermitteln, liegt ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis des § 550 BGB nicht vor (siehe auch BGH, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00 - GE 2002, 1326).
(Leitsatz der Redaktion)
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