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Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Verbot des widersprüchlichen Verhaltens
Leitsatz
Der Mieter, der Schönheitsreparaturen in der Annahme einer eigenen Verpflichtung vorgenommen hat, darf nicht die Erforderlichkeit erneuter Schönheitsreparaturen darauf stützen, dass seine Arbeiten kleinere handwerkliche Mängel aufweisen (Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens).
(Leitsatz der Redaktion)
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