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2-13 S 214/14 - Kostenentscheidung gegen WEG-VerwalterLeitsatz: Die Belastung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage mit den Prozesskosten kann nur erfolgen, wenn die Kostenentscheidung als Nebenentscheidung im Gefolge einer Hauptsacheentscheidung ergeht oder aber allseitige Hauptsachenerledigungserklärungen abgegeben worden sind, weil sich dann die Entscheidung ohnehin auf die Kostenentscheidung reduziert. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main24.09.2015
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2-13 S 38/15 - Addition von KlägerinteressenLeitsatz: Bei der Ermittlung des Interesses mehrerer Beschlussmängelkläger sind deren Einzelinteressen zu addieren, es ist nicht etwa das höchste Einzelinteresse maßgeblich (anders LG Berlin, GE 2015, 1171). (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main26.11.2015
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2-09 S 1/14 - Versäumnisurteil ohne EigentümerlisteLeitsatz: 1. Auch ein Versäumnisurteil ohne Eigentümerliste kann mangels Einspruchs rechtskräftig werden, wenn ein Prozessrechtsverhältnis zumindest durch Zustellung der Begründung der Beschlussmängelklage an den Verwalter zustande gekommen ist.2. Der durch die Kostenentscheidung in dem Versäumnisurteil persönlich betroffene Verwalter kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde mit dem Erfolg einlegen, dass nicht er, sondern die beklagten übrigen Wohnungseigentümer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen haben. (Leitsätze der Redaktion)LG Frankfurt/Main10.11.2015
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2-13 S 222/13 - Vertretungsmacht des Verwalters zur Bestellung eines Prozessvertreters, Befreiung von anteiligen ProzesskostenLeitsatz: Wird die Bestellung eines Verwalters, der für die übrigen beklagten Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt beauftragt hat, erfolgreich angefochten, kann ein beklagter Wohnungseigentümer vom Verwalter nicht verlangen, anteilig von den ihn treffenden Prozesskosten befreit zu werden; er hätte sich innerhalb der Anfechtungsfrist selber auf die Klägerseite begeben können. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main17.12.2015
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2-09 S 45/11 - Rückgängigmachung baulicher Veränderungen (Fenster und Lichtspots, Markisen), Pizzaofen statt Kaminofen, Sondernutzungsrechte an Kaminzug, Verjährung von Beseitigungsansprüchen, Veränderung als erneuter unzulässiger EingriffLeitsatz: 1. Das Anbringen von Fenstern und Lichtspots bedeutet eine erhebliche bauliche Veränderung, die der Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft bedarf.2. Eine seitliche Einfassung des Vorgartens durch Fenster ist nicht von der Erlaubnis, eine Markise anzubringen, umfasst, weil nach dem normalen Sprachgebrauch eine Markise lediglich eine Abdeckung nach oben erfasst.3. Der Beseitigungsanspruch gegen eine bauliche Maßnahme kann verjähren, dadurch wird diese aber nicht legalisiert. Jede Veränderung der Maßnahme stellt einen erneuten Eingriff dar, gegen den jeder betroffene Miteigentümer vorgehen kann.4. Ein Pizzaofen mit einer Brennleistung von 22,5 kW geht weit über das übliche Maß der Nutzung eines Kaminzuges durch normale Kaminöfen mit einer Brennleistung von 6,25 kW bis 8,25 kW hinaus.5. Hat ein Miteigentümer ein Sondernutzungsrecht an einem bestimmten Kaminzug, müssen die anderen Miteigentümer eine Erwärmung von Teilen ihrer Wohnungen durch die Nutzung hinnehmen. Wird jedoch ein anderer Kaminzug benutzt, müssen sie die Erwärmung anderer Bereiche ihrer Wohnungen nicht hinnehmen.6. Nur weil die Miteigentümer in der Vergangenheit den Betrieb eines Pizzaofens an einem nicht zur Sondernutzung bestimmten Kaminzug geduldet haben, müssen sie dies nicht auch in Zukunft tun, weil jede erneute Benutzung des Ofens eine neue Störung darstellt. (Leitsätze der Redaktion)LG Frankfurt/Main17.12.2015
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2-13 S 35/13 - Eigentümerversammlung; Einsichtnahme in die VollmachtenLeitsatz: Jeder Eigentümer hat ein Recht auf Einsicht in die Vollmachten anderer Versammlungsteilnehmer. Wird die Einsicht verweigert, leiden die in der Versammlung gefassten Beschlüsse an einem Anfechtungsgrund. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main08.04.2015
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2-13 S 2/15 - Begründung von Zahlungspflichten im Innenverhältnis, Erstattungsanspruch des WohnungseigentümersLeitsatz: Ein Wohnungseigentümer kann nicht anteilige Erstattung der an Außengläubiger der Gemeinschaft gezahlten Beträge verlangen; Zahlungspflichten im Innenverhältnis können nur über beschlossene Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen begründet werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main02.06.2015
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2-13 S 127/12 - Verschließen der Haustür zur NachtzeitLeitsatz: Der Eigentümerbeschluss, während der Nachtzeiten die Haustür einer Wohnungseigentumsanlage verschlossen zu halten, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung; denn es gibt Haustürschließsysteme, die ein Verschließen des Hauseingangs zulassen, auf der Innenseite aber ein Öffnen durch flüchtende Hausbewohner ohne Schlüssel ermöglichen. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt am Main12.05.2015
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2-09 S 5/14 - Objektive Auslegung von EigentümerbeschlüssenLeitsatz: Beschließen die Wohnungseigentümer eine anderweitige Kostenverteilung für die Müllbeseitigungskosten, sind damit anteilige Hausmeisterkosten nicht erfasst. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt am Main24.03.2015
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2-13 S 32/13 - Vorlage der Originalvollmachten in der EigentümerversammlungLeitsatz: 1. Jedem Teilnehmer einer Wohnungseigentümerversammlung kommt vor und nach der Abstimmung das Recht zu, Einsicht in die Originalvollmachten anderer Versammlungsteilnehmer zu nehmen. Die Einsichtnahme durch den Verwalter reicht nicht, erst recht nicht die spätere Vorlage der Originalurkunden.2. Bei Verweigerung der Einsichtnahme sind sämtliche innerhalb der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse wegen eines formellen Beschlussfehlers anfechtbar. (Leitsätze der Redaktion)LG Frankfurt am Main05.08.2015