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Urteil Verschließen der Haustür zur Nachtzeit
Schlagworte
Verschließen der Haustür zur Nachtzeit
Leitsatz
Der Eigentümerbeschluss, während der Nachtzeiten die Haustür einer Wohnungseigentumsanlage verschlossen zu halten, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung; denn es gibt Haustürschließsysteme, die ein Verschließen des Hauseingangs zulassen, auf der Innenseite aber ein Öffnen durch flüchtende Hausbewohner ohne Schlüssel ermöglichen.
(Leitsatz der Redaktion)
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