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Urteil Eigentümerversammlung
Schlagworte
Eigentümerversammlung; Einsichtnahme in die Vollmachten
Leitsatz
Jeder Eigentümer hat ein Recht auf Einsicht in die Vollmachten anderer Versammlungsteilnehmer. Wird die Einsicht verweigert, leiden die in der Versammlung gefassten Beschlüsse an einem Anfechtungsgrund.
(Leitsatz der Redaktion)
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