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Urteil Vertretungsmacht des Verwalters zur Bestellung eines Prozessvertreters, Befreiung von anteiligen Prozesskosten


Schlagworte

Vertretungsmacht des Verwalters zur Bestellung eines Prozessvertreters, Befreiung von anteiligen Prozesskosten

Leitsatz

Wird die Bestellung eines Verwalters, der für die übrigen beklagten Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt beauftragt hat, erfolgreich angefochten, kann ein beklagter Wohnungseigentümer vom Verwalter nicht verlangen, anteilig von den ihn treffenden Prozesskosten befreit zu werden; er hätte sich innerhalb der Anfechtungsfrist selber auf die Klägerseite begeben können.

(Leitsatz der Redaktion)

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