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Urteil Kostenentscheidung gegen WEG-Verwalter
Schlagworte
Kostenentscheidung gegen WEG-Verwalter
Leitsatz
Die Belastung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage mit den Prozesskosten kann nur erfolgen, wenn die Kostenentscheidung als Nebenentscheidung im Gefolge einer Hauptsacheentscheidung ergeht oder aber allseitige Hauptsachenerledigungserklärungen abgegeben worden sind, weil sich dann die Entscheidung ohnehin auf die Kostenentscheidung reduziert.
(Leitsatz der Redaktion)
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