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Urteil Kostenentscheidung gegen WEG-Verwalter


Schlagworte

Kostenentscheidung gegen WEG-Verwalter

Leitsatz

Die Belastung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage mit den Prozesskosten kann nur erfolgen, wenn die Kostenentscheidung als Nebenentscheidung im Gefolge einer Hauptsacheentscheidung ergeht oder aber allseitige Hauptsachenerledigungserklärungen abgegeben worden sind, weil sich dann die Entscheidung ohnehin auf die Kostenentscheidung reduziert.

(Leitsatz der Redaktion)

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