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Urteil Vorlage der Originalvollmachten in der Eigentümerversammlung


Schlagworte

Vorlage der Originalvollmachten in der Eigentümerversammlung

Leitsatz

1. Jedem Teilnehmer einer Wohnungseigentümerversammlung kommt vor und nach der Abstimmung das Recht zu, Einsicht in die Originalvollmachten anderer Versammlungsteilnehmer zu nehmen. Die Einsichtnahme durch den Verwalter reicht nicht, erst recht nicht die spätere Vorlage der Originalurkunden.

2. Bei Verweigerung der Einsichtnahme sind sämtliche innerhalb der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse wegen eines formellen Beschlussfehlers anfechtbar.

(Leitsätze der Redaktion)

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