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Urteil Addition von Klägerinteressen
Schlagworte
Addition von Klägerinteressen
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Interesses mehrerer Beschlussmängelkläger sind deren Einzelinteressen zu addieren, es ist nicht etwa das höchste Einzelinteresse maßgeblich (anders LG Berlin, GE 2015, 1171).
(Leitsatz der Redaktion)
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