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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 555)

  1. I-24 W 81/14 - Beseitigungsverpflichtung
    Leitsatz: Eine gemäß § 546 BGB bestehende Verpflichtung des Schuldners, Aufbauten und Anlagen zu beseitigen, wird von der Verurteilung zur Räumung und Herausgabe grundsätzlich nicht umfasst, weil er Urteilsausspruch nicht erkennen lässt, welche Grundstücksbestandteile gemäß § 94 BGB zu entfernen sind. Streitigkeiten über den Umfang einer Beseitigungsverpflichtung sind jedoch grundsätzlich in einem Erkenntnisverfahren zu klären.
    OLG Düsseldorf
    26.02.2015
  2. I-24 U 64/15 - Änderung des Verteilungsschlüssels für Umlage von Betriebskosten, Vertragsauffassung nach § 313 BGB
    Leitsatz: 1. Da § 556a BGB nur für Mietverhältnisse über Wohnraum gilt, kann der Vermieter den in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel für die Umlage von Betriebskosten nur mit Zustimmung des Mieters ändern. Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Zustimmung zur Vertragsänderung kommen die Bestimmungen über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in Betracht. 2. Die irrige Vorstellung des Vermieters, der vereinbarte Verteilungsschlüssel für die Umlage von Betriebskosten führe zur Deckung der ihm entstehenden Betriebskosten, rechtfertigt nicht die Vertragsanpassung gemäß § 313 Abs. 2 BGB, weil eine fehlerhafte Kostenkalkulation in die Risikosphäre des Vermieters fällt. Anders liegen die Dinge nur, wenn der Mieter an der Kostenkalkulation beteiligt war oder sonst mit der Kalkulationsgrundlage zu tun hatte.
    OLG Düsseldorf
    01.12.2015
  3. I-24 U 92/14 - Gewährleistungsansprüche, Mängel, Balkon, Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: Gewährleistungsansprüche richten sich bei Veräußerung eines mit Mängeln behafteten Altbaus auch nach Werkvertragsrecht, wenn der Veräußerer vertraglich Bauleistungen übernommen hat, die nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten nicht vergleichbar sind. Voraussetzung dafür ist indes, dass die Mängel den vom Veräußerer erbrachten Bauleistungen anhaften. Auch in einem solchen Fall ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.
    OLG Düsseldorf
    05.05.2015
  4. I - 10 U 184/14 - Keine fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß gegen vereinbartes Bierkaufverbot
    Leitsatz: Zur fristlosen Kündigung des Vermieters eines in einer Einkaufspassage gelegenen Eiscafés, wenn der Mieter trotz erfolgter Abmahnung nach mehr als zwei Jahren erneut gegen ein vertraglich vereinbartes Bierverkaufsverbot (hier: durch Verkauf einer einzigen Flasche Bier) verstößt.
    OLG Düsseldorf
    13.01.2015
  5. 5 O 124/15 - Unwirksamer Versuch der Vereitelung des Vorkaufsrechts durch Nachtrag zum Kaufvertrag
    Leitsatz: Wird ein Grundstückskauf nachträglich durch Erhöhung des Kaufpreises und erstmalige Aufnahme einer Maklerklausel abgeändert, ist dies einem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam, der schon vorher seine Absicht geäußert hatte, sein Vorkaufsrecht auszuüben. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    02.12.2015
  6. 2 Reha 1/14 - Sachfremder Zweck einer Einweisung in ein DDR-Kinderheim, Umfang der gerichtlichen Amtsermittlungspflicht
    Leitsatz: 1. Ist in der - auch nur rudimentär erhalten gebliebenen - DDR-Jugendhilfeakte des Betroffenen weder ein Einweisungsbeschluss noch ein Beschlussdatum zu finden, so kann dies ein Indiz für das Fehlen eines solchen Beschlusses und damit für das Vorliegen eines sachfremden Zweckes der Einweisung darstellen. 2. Ein „ungünstiges Erziehungsmilieu“ allein vermag zwar die Einweisung in ein Normalkinderheim, nicht aber in einen Jugendwerkhof zu rechtfertigen. Erforderlich war hierfür nach der DDR-Recht, dass der Betroffene entweder schwererziehbar oder straffällig geworden war. 3. Die Nichteinhaltung der Hausordnung in einem Normalkinderheim stellt keinen rechtsstaatlich beachtlichen Grund für eine Verlegung in einen Jugendwerkhof dar. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Dresden
    02.09.2015
  7. 9 U 196/14 - Schriftformheilungsklausel, Frist für außerordentliche Kündigung
    Leitsatz: 1. Wird ein langfristiger Gewerberaummietvertrag, bei dem es noch auf keiner Seite eine Rechtsnachfolge durch Erwerb gegeben hat, wesentlich geändert und dabei die Schriftform nicht eingehalten, ist eine auf den Formmangel gestützte Kündigung treuwidrig, sofern die Parteien in dem insoweit schriftlich vorliegenden Gewerberaummietvertrag vereinbart haben, auf Verlangen die Handlungen vorzunehmen und die Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um der gesetzlichen Schriftform Genüge zu tun (Schriftformheilungsklausel); das gilt auch, wenn die Schriftformheilungsklausel durch Allgemeine Geschäftsbedingung vereinbart worden ist.2. Eine außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb angemessener Frist ausgeübt werden. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    OLG Braunschweig
    17.09.2015
  8. 5 W 45/15 - Löschung eines eingetragenen Rechts
    Leitsatz: Zur Löschung eines im Grundbuch zugunsten einer Gemeinschaft von Gläubigern nach § 428 BGB eingetragenen Rechts an einem Grundstück ist die Bewilligung aller Gesamtgläubiger nach § 19 GBO erforderlich, sofern sich aus dem Schuldverhältnis zwischen den Gesamtgläubigern etwas anderes nicht ergibt (Abweichung von KG, JW 1937, 3158 und OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. September 2013 - 3 W 52/13).
    OLG Brandenburg
    16.06.2015
  9. 5 U Lw 85/14 - AGB, Landpachtvertrag, Vorpachtrecht
    Leitsatz: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Landpachtvertrages kann ohne nähere Regelungen zu dessen Inhalt zugunsten des Pächters als Verwender ein Vorpachtrecht nicht wirksam eingeräumt werden.
    OLG Brandenburg
    16.07.2015
  10. 6 U 134/13 - Geschäftsraummiete; Kündigung wegen fehlender Beschaffenheit; Barrierefreiheit in einer Praxis für Physiotherapie; Mietminderung wegen Flächenabweichung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter von Geschäftsraum kann künftig fällig werdende Miete einklagen, wenn ein über einen längeren Zeitraum bestehender Mietrückstand die Vermutung begründet, dass der Mieter auch künftig fällig werdende Zahlungen nicht leisten wird. 2. Haben die Mietvertragsparteien die Herstellung barrierefreier Räume nicht vereinbart, sondern das Belassen einer vorhandenen Stufe in Erweiterungsräumen vorgesehen, kann der Mieter von Räumen für eine Praxis für Physiotherapie auch nicht deswegen fristlos kündigen, weil nach § 45 BrbBauO Barrierefreiheit für eine derartige Praxis vorgeschrieben ist. 3. Für Geschäftsräume kann nach der anwendbaren DIN 277 auch die Fläche von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 m voll angerechnet werden. 4. Die ohne Tilgungsbestimmung geleistete Zahlung auf die Gesamtmiete führt vorrangig zur Tilgung der geschuldeten Betriebskostenvorschüsse. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    06.01.2015