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Urteil Keine fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß gegen vereinbartes Bierkaufverbot
Schlagworte
Keine fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß gegen vereinbartes Bierkaufverbot
Leitsatz
Zur fristlosen Kündigung des Vermieters eines in einer Einkaufspassage gelegenen Eiscafés, wenn der Mieter trotz erfolgter Abmahnung nach mehr als zwei Jahren erneut gegen ein vertraglich vereinbartes Bierverkaufsverbot (hier: durch Verkauf einer einzigen Flasche Bier) verstößt.
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