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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 555)
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VG 7 K 400.14 - Verwaltungskostenbeiträge für öffentliche Baudarlehen keine Kontoführungsgebühr und kein BearbeitungsentgeltLeitsatz: Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rechtswidrigkeit der Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei privaten Darlehensverträgen ist nicht auf Darlehen der öffentlichen Wohnungsbauförderung übertragbar. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin21.01.2015
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VG 29 K 129.14 - Zuordnung von ehemaligen FlurstückenLeitsatz: Eine auf § 5 Abs. 2 VZOG beruhende Eigentumseintragung kann sich gegen einen berechtigten Zuordnungsanspruch nach § 3 der 3. DVO-TreuhG nicht durchsetzen.VG Berlin28.05.2015
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VG 29 K 242.15 - Vermögenszuordnung, Aktivlegitimation eines DrittenLeitsatz: 1. Die gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage eines Dritten ist unzulässig, wenn der Bescheid nicht in Rechte Dritter eingreift und sogar private Rechte Dritter ausdrücklich vorbehält.2. Ein einen Dritten belastender Rechtsschein durch einen Vermögenszuordnungsbescheid ergibt sich dann nicht, wenn der Bescheid zur zivilrechtlichen Vorfrage eines Eigentumserwerbs des Dritten keine Feststellungen trifft. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin23.11.2015
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5 A 622/13 - Rücknahme eines vermögensrechtlichen Restitutionsbescheides, Wirkung für die VergangenheitLeitsatz: Ob der Rücknahme eines vermögensrechtlichen Restitutionsbescheides Wirkung für die Vergangenheit zukommt, kann dahinstehen, wenn und soweit der Eigentumsverlust vor Bekanntgabe des streitgegenständlichen Wasserversorgungsbeitragsbescheids eingetreten ist.Sächsisches OVG23.10.2015
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4 LA 231/14 - Ausschlussgründe bei der Anwendung des StrRehaG für politische Häftlinge nach HHG, Treu und GlaubenLeitsatz: 1. Einem Berechtigten aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG können soziale Ausgleichsleistungen nach dem StrRehaG nicht unter Berufung auf die Ausschlussgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG versagt werden, da die Häftlingsbescheinigung ihrerseits voraussetzt, dass Ausschlussgründe nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HHG nicht vorliegen. 2. Die Geltendmachung eines Anspruchs nach § 17 StrRehaG kann sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben als unzulässige Rechtsausübung darstellen. Unzulässige Rechtsausübung kann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs in zu missbilligender Weise begründet worden sind oder der Anspruchsteller in seine Rechtsposition unter Verletzung eigener Rechtspflichten gelangt ist. (Leitsätze der Redaktion)OVG Lüneburg07.09.2015
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OVG 10 A 7.13 - Windenergieanlagen, Flächennutzungsplan, raumordnerische Steuerung, Gesamtkonzept, TabuzonenLeitsatz: Für einen Flächennutzungsplan, der bestimmte Gebiete für Windenergieanlagen ausweist und damit andere ausschließt, muss ein Gesamtkonzept für den ganzen Planungsraum zur Windkraftnutzung entwickelt werden, das konkrete Kriterien enthält für die Freihaltung bestimmter Gebiete und zwischen harten und weichen Tabuzonen differenziert. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg10.11.2015
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OVG 10 B 1.14 - Vergnügungsstätten, Wettbüro, kommerzielle Unterhaltung, Nutzungsänderung, allgemeines Wohngebiet, gewerbliche Kleinbetriebe, Rücksichtnahmegebot, Zumutbarkeit, städtebauliche GrundsätzeLeitsatz: 1. Zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Form von Wettbüros in einem allgemeinen Wohngebiet des übergeleiteten Baunutzungsplans für Berlin 1958/60. 2. In allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans sind kerngebietstypische Wettbüros gemäß § 7 Nr. 8 Buchst. b BauO BE 1958 unzulässig, da sie generell störende gewerbliche Betriebe sind, die Nachteile oder Belästigungen für die Wohnnutzung der näheren Umgebung verursachen können. Bei nicht kerngebietstypischen Wettbüros kommt es auf die Beurteilung der Umstände des Einzelfalls an. 3. Im Rahmen des in § 7 Nr. 5 BauO BE 1958 enthaltenen landesrechtlichen Rücksichtnahmegebots kann bei der gebotenen Einzelfallbeurteilung in allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans die Regelung des § 4 BauNVO als sachverständige Konkretisierung allgemeiner moderner städtebaulicher Grundsätze für die Frage der Zumutbarkeit einer Vergnügungsstätte (hier: Wettbüro) für die Wohnnutzung in der näheren Umgebung als Bewertungshilfe berücksichtigt werden.OVG Berlin-Brandenburg06.10.2015
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OVG 11 M 2.15 - Anspruch eines DDR-Häftlings auf Gleichstellung mit NS-OpfernLeitsatz: Es besteht kein Anspruch auf Erlass einer landesgesetzlichen Regelung, für ehemalige politische Gefangene der DDR eine monatliche Zuwendung in der Höhe zu gewähren, wie sie nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) geleistet wird.OVG Berlin-Brandenburg13.03.2015
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OVG 10 B 7.13 - Vergnügungsstätte, Spielhalle, Nutzungsuntersagung, Baunutzungsplan von Berlin, Mischgebiet, Gebot der Rücksichtnahme, kerngebietstypische Spielhalle, Wohnnutzung, Trading-down-EffektLeitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Vergnügungsstätte in Form einer Spielhalle in einem gemischten Gebiet des übergeleiteten Berliner Baunutzungsplans. 2. Im Rahmen des in § 7 Nr. 5 BauO Bln 1958 enthaltenen Rücksichtnahmegebots kann in gemischten Gebieten des Baunutzungsplans von Berlin die Regelung des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO als sachverständige Konkretisierung allgemeiner städtebaulicher Grundsätze für die Frage der Zumutbarkeit einer Vergnügungsstätte für dessen Umgebung im Einzelfall als Bewertungshilfe berücksichtigt werden.OVG Berlin-Brandenburg23.06.2015
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OVG 10 N 49.14 - Beseitigungsanordnung, umgebungsbezogenes Verunstaltungsverbot, Maßstab, offene Bauweise, Baugrenze, straßenseitige Errichtung einer mauerartigen intransparenten baulichen Anlage, Aussetzung des Verfahrens, Bauplanungs- und BauordnungsrechtLeitsatz: 1. Zur Verletzung des umgebungsbezogenen Verunstaltungsverbotes nach § 9 Abs. 2 BauO Bln durch eine straßenseitig errichtete mauerartige bauliche Anlage in einer mit Hauptanlagen nicht überbaubaren Grundstücksfläche eines Gebietes mit offener Bauweise.2. Kein Aussetzungsermessen des Gerichts wegen anhängiger Verfahren, bei denen sich die gleiche Rechtsfrage stellt. (Leitsatz 2 von der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg29.01.2015