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Urteil Vermögenszuordnung, Aktivlegitimation eines Dritten
Schlagworte
Vermögenszuordnung, Aktivlegitimation eines Dritten
Leitsätze
1. Die gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage eines Dritten ist unzulässig, wenn der Bescheid nicht in Rechte Dritter eingreift und sogar private Rechte Dritter ausdrücklich vorbehält.
2. Ein einen Dritten belastender Rechtsschein durch einen Vermögenszuordnungsbescheid ergibt sich dann nicht, wenn der Bescheid zur zivilrechtlichen Vorfrage eines Eigentumserwerbs des Dritten keine Feststellungen trifft.
(Leitsätze der Redaktion)
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