Urteil Beseitigungsanordnung, umgebungsbezogenes Verunstaltungsverbot, Maßstab, offene Bauweise, Baugrenze, straßenseitige Errichtung einer mauerartigen intransparenten baulichen Anlage, Aussetzung des Verfahrens, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Schlagworte
Beseitigungsanordnung, umgebungsbezogenes Verunstaltungsverbot, Maßstab, offene Bauweise, Baugrenze, straßenseitige Errichtung einer mauerartigen intransparenten baulichen Anlage, Aussetzung des Verfahrens, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Leitsätze
1. Zur Verletzung des umgebungsbezogenen Verunstaltungsverbotes nach § 9 Abs. 2 BauO Bln durch eine straßenseitig errichtete mauerartige bauliche Anlage in einer mit Hauptanlagen nicht überbaubaren Grundstücksfläche eines Gebietes mit offener Bauweise.
2. Kein Aussetzungsermessen des Gerichts wegen anhängiger Verfahren, bei denen sich die gleiche Rechtsfrage stellt.
(Leitsatz 2 von der Redaktion)
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