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Urteil Rücknahme eines vermögensrechtlichen Restitutionsbescheides, Wirkung für die Vergangenheit
Schlagworte
Rücknahme eines vermögensrechtlichen Restitutionsbescheides, Wirkung für die Vergangenheit
Leitsatz
Ob der Rücknahme eines vermögensrechtlichen Restitutionsbescheides Wirkung für die Vergangenheit zukommt, kann dahinstehen, wenn und soweit der Eigentumsverlust vor Bekanntgabe des streitgegenständlichen Wasserversorgungsbeitragsbescheids eingetreten ist.
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