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V ZR 81/12 - Wohngeldschulden im Erbfall als Eigenverbindlichkeiten des Erben; Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses; Ablauf der Ausschlagungsfrist; faktische NutzungsmöglichkeitLeitsatz: Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldschulden sind (jedenfalls auch) Eigenverbindlichkeiten des Erben, wenn ihm das Halten der Wohnung als ein Handeln bei der Verwaltung des Nachlasses zugerechnet werden kann. Hiervon ist in der Regel spätestens dann auszugehen, wenn er die Erbschaft angenommen hat oder die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist und ihm faktisch die Möglichkeit zusteht, die Wohnung zu nutzen.BGH05.07.2013
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V ZR 241/12 - Umfassende Vertretungsmacht des WEG-Verwalters im Außenverhältnis nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage; unterbliebene Einladung zur Eigentümerversammlung; fehlerhafte ladungsfähige AnschriftLeitsatz: 1. Nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage (§ 43 Nr. 4 WEG) kann der Verwalter die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Vertretungsmacht gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG im Außenverhältnis umfassend vertreten und einen Rechtsanwalt beauftragen. 2. Teilt ein Wohnungseigentümer seine ladungsfähige Anschrift nicht oder falsch mit und misslingt seine Ladung zu der Eigentümerversammlung aus diesem Grund ohne Verschulden der Verwaltung, muss er sich die unterbliebene Ladung als Folge seiner Obliegenheitsverletzung zurechnen lassen; in der Versammlung gefasste Beschlüsse können dann nicht wegen der unterbliebenen Ladung angefochten werden.BGH05.07.2013
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V ZR 141/12 - Bereicherungsanspruch des Grundstückseigentümers bei Ablösung der eine fremde Schuld sichernden Zwangssicherungshypothek; Wirkung der Verjährung; Abwendung der Zwangsvollstreckung; VollstreckungsgegenklageLeitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer, der zum Zwecke der Abwendung der Zwangsvollstreckung eine auf seinem Grundstück lastende, eine fremde Schuld sichernde Zwangssicherungshypothek ablöst, kann seine Leistung von dem Gläubiger im Wege einer Bereicherungsklage nur insoweit zurückverlangen, als der Vollstreckungsschuldner im Zeitpunkt der Ablösung mit der Vollstreckungsgegenklage selbst Einwendungen gegen den gesicherten Anspruch hätte vorbringen können (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. November 1987 - IX ZR 251/86, NJW 1988, 828). 2. Der Rückforderungsanspruch gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht durch § 214 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen. 3. Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt nur dann vor, wenn die Forderung auf die Zahlung eines Entgelts als Gegenleistung für eine vom Gläubiger erbrachte oder zu erbringende Leistung gerichtet ist, die in der Lieferung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen besteht (Leitsätze zu 2 und 3 der Redaktion)BGH05.07.2013
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VII ZR 52/12 - Feststellungsklage, LeistungsklageLeitsatz: Erhebt der Kläger, der in einem Rechtsstreit eine positive Feststellungsklage erhoben hat, nachfolgend in einem weiteren Rechtsstreit eine Leistungsklage, mit der ein aus demselben streitigen Rechtsverhältnis abgeleiteter Anspruch geltend gemacht wird, steht dem die Rechtshängigkeit der Feststellungsklage nicht entgegen, unabhängig davon, ob mit der Leistungsklage alle von der Feststellungsklage erfassten Ansprüche geltend gemacht werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - IX ZR 234/88, NJW-RR 1990, 1532).BGH04.07.2013
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V ZB 151/12 - Vollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten Miteigentumsanteil; Duldungstitel als Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek und Durchführung der Sicherungsvollstreckung; PflichtteilergänzungsanspruchLeitsatz: Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen eines Anspruchs nach § 2329 Abs. 1 BGB auch dann in den von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück vollstrecken, wenn infolge einer Vereinigung aller Miteigentumsanteile in der Hand des Beschenkten Alleineigentum entstanden ist. Der Miteigentumsanteil wird insoweit für den Zweck der Vollstreckung als fortbestehend fingiert. Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek sind nicht nur unmittelbar auf Zahlung, sondern auch auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung lautende Titel. Die Sicherungsvollstreckung kann auch aus Urteilen betrieben werden, durch die der Schuldner zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung verurteilt worden ist.BGH04.07.2013
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V ZB 197/12 - Überprüfung/Verletzung ausländischen Rechts; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; Grundbucheintragung; Amtswiderspruch; AuflassungsvormerkungLeitsatz: Auf eine Verletzung von ausländischem Recht kann weder die Revision noch die Rechtsbeschwerde nach dem FamFG gestützt werden; nur eine unzureichende oder fehlerhafte Ermittlung des ausländischen Rechts kann mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden.BGH04.07.2013
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VIII ZR 354/12 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand von Vergleichswohnungen; Einfamilienhauszuschlag; SoldatensiedlungLeitsatz: 1. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten. 2. Der Vermieter kann zwar zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 a BGB auf Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand zurückgreifen. Zur Beurteilung der materiellen Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens im Rechtsstreit stellt aber eine Auswahl von Wohnungen, die sämtlich dem die Mieterhöhung begehrenden Vermieter gehören, keine repräsentative Stichprobe für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar (vorliegend Vergleichswohnungen aus einer einzigen Siedlung, die im Eigentum ein und desselben Vermieters steht). Ein herangezogener gerichtlicher Sachverständiger muss daher bei der Ermittlung der Einzelvergleichsmiete ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde berücksichtigen. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)BGH03.07.2013
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VIII ZR 269/12 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand von Vergleichswohnungen; Wohnungseinordnung in Baualtersklasse; ZechensiedlungLeitsatz: Ordnet der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen die streitgegenständliche Wohnung in eine nicht ihrem Baujahr entsprechende jüngere Baualtersklasse ein, ist der Streit zur Berechtigung dieser Maßnahme nicht eine Frage der formellen Wirksamkeit, sondern der materiellen Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens. Der Tatrichter ist bei der Beurteilung der Begründetheit eines Mieterhöhungsverlangens im Rahmen seiner freien Überzeugungsbildung nicht auf das im Erhöhungsverlangen des Vermieters genannte Begründungsmittel im Sinne des § 558 a Abs. 2 BGB beschränkt. Liegt ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen vor, ist vom Tatrichter materiell-rechtlich zu überprüfen, ob die konkret vom Vermieter verlangte Mieterhöhung tatsächlich berechtigt ist, insbesondere ob die neue Miete innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Hierzu darf das Berufungsgericht den vom Vermieter im Rechtsstreit zusätzlich zum in Bezug genommenen Mietspiegel angebotenen Sachverständigenbeweis erheben. Der Sachverständige muss dann bei der Ermittlung der Einzelvergleichsmiete ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der gesamten Gemeinde berücksichtigen und darf nicht nur Vergleichswohnungen aus einer einzigen Siedlung, die im Eigentum ein und desselben Vermieters steht, heranziehen. (Leitsätze der Redaktion)BGH03.07.2013
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VIII ZR 191/12 - Schadensersatz wegen Mietmängeln trotz unwirksamer Kündigung durch MieterLeitsatz: Die Kündigung eines Mietverhältnisses, die von einem sachlichen Grund zur fristlosen Kündigung getragen ist, steht, auch wenn sie an einem formellen Mangel leidet, einem auf § 536 a Abs. 1 BGB gestützten Ersatz derjenigen Schäden nicht entgegen, die darauf beruhen, dass der Mieter bestehende Mängel der Mietwohnung berechtigterweise zum Anlass nimmt, wegen einer nicht mehr vorhandenen Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch eine den Umständen nach angemessene neue Wohnung anzumieten (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 281/06, GE 2007, 1179 = WuM 2007, 570).BGH03.07.2013
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VIII ZR 357/12 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand von Vergleichswohnungen; Einfamilienhauszuschlag; SoldatensiedlungLeitsatz: 1. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch Sachverständigengutachten. 2. Der Vermieter kann zwar zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 a BGB auf Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand zurückgreifen. Zur Beurteilung der materiellen Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens im Rechtsstreit stellt aber eine Auswahl von Wohnungen, die sämtlich dem die Mieterhöhung begehrenden Vermieter gehören, keine repräsentative Stichprobe für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete dar (vorliegend Vergleichswohnungen aus einer einzigen Siedlung, die im Eigentum ein und desselben Vermieters steht). Ein herangezogener gerichtlicher Sachverständiger muss daher bei der Ermittlung der Einzelvergleichsmiete ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde berücksichtigen. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)BGH03.07.2013