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Urteil Vollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten Miteigentumsanteil


Schlagworte

Vollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten Miteigentumsanteil; Duldungstitel als Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek und Durchführung der Sicherungsvollstreckung; Pflichtteilergänzungsanspruch

Leitsätze

Der Pflichtteilsberechtigte kann wegen eines Anspruchs nach § 2329 Abs. 1 BGB auch dann in den von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück vollstrecken, wenn infolge einer Vereinigung aller Miteigentumsanteile in der Hand des Beschenkten Alleineigentum entstanden ist. Der Miteigentumsanteil wird insoweit für den Zweck der Vollstreckung als fortbestehend fingiert.

Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek sind nicht nur unmittelbar auf Zahlung, sondern auch auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung lautende Titel.

Die Sicherungsvollstreckung kann auch aus Urteilen betrieben werden, durch die der Schuldner zur Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung verurteilt worden ist.

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