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4 T 93/13 - Kein Herausgabeanspruch für als Mietsicherheit überlassenes Sparbuch nach VerjährungLeitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Rückgewähr der Mietsicherheit verjährt in drei Jahren, beginnend mit der üblichen Abrechnungsfrist für den Vermieter von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses. 2. Das gilt auch für ein als Pfand dem Vermieter übergebenes Sparbuch, dessen Herausgabe vom Mieter nach Eintritt der Verjährung nicht verlangt werden kann.LG Oldenburg11.02.2013
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729 AR 78/10 RHs - Einweisung in ein KinderheimLeitsatz: Ein sachfremder Zweck der Einweisung in ein Kinderheim in der DDR liegt dann nicht vor, wenn ihr, ausgehend von den pädagogischen Auffassungen in der damaligen DDR, das Bestreben zugrunde lag, Entwicklungsgefährdungen von dem Betroffenen abzuwenden. (Leitsatz der Redaktion)LG Neubrandenburg08.07.2013
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1 S 10826/12 - Kostenbeteiligung des beklagten WohnungseigentümersLeitsatz: Kosten eines Rechtsstreits der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer sind Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 16 Abs. 2 WEG. Ohne abweichende Regelung in der Gemeinschaftsordnung sind an diesen Kosten im Innenverhältnis sämtliche Wohnungseigentümer zu beteiligen. Anders als bei den Kosten von Anfechtungsklageverfahren ist daher der Beklagte Wohnungseigentümer im Rahmen der Kostenverteilung nicht auszunehmen.LG München I13.05.2013
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31 S 6768/13 - Verjährung des Rückzahlungsanspruchs bei WohnflächenabweichungLeitsatz: Der Lauf der Verjährungsfrist des Rückzahlungsanspruchs wegen überzahlter Miete wird nicht schon dadurch in Gang gesetzt, dass der Mieter eine Überprüfung der Wohnfläche zu Beginn des Mietverhältnisses unterlässt. (Leitsatz der Redaktion)LG München I19.12.2013
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2 T 62/13 - Einstweilige Verfügung auf Räumung gegen einen Dritten; Räumungsvollstreckung gegen Mitbesitzer einer WohnungLeitsatz: Die in § 940 a Abs. 2 ZPO normierten Voraussetzungen stellen sich als einzige und typisierte Bedingung für den Verfügungsgrund dar, deren Vorliegen eine Abwägung der beiderseitigen Interessen wie in § 940 ZPO entbehrlich macht. (Leitsatz der Redaktion)LG Mönchengladbach10.12.2013
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2 T 31/13 - Räumungsvollstreckung; Herausgabe von unpfändbaren/wertlosen Sachen an SchuldnerLeitsatz: Der Räumungsschuldner hat wegen faktischer Unmöglichkeit keinen Anspruch gem. § 885 Abs. 5 ZPO auf Herausgabe einzelner Gegenstände, wenn diese nicht oder nur mit erheblichem Aufwand in dem Räumungsgut auffindbar sind (hier: über 200 unsortierte, unbeschriftete Umzugskisten). (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Krefeld04.10.2013
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11 S 16/13 - Einberufung einer Versammlung der Wohnungseigentümer zur Unzeit (in der Ferienzeit); Einberufungsfrist mit ausreichendem Vorlauf; Mindestfrist; Versammlungsteilnahme als Kernrecht; Beschlussanfechtung; zeitlicher Rahmen für Eigentümerversammlung durch VereinbarungLeitsatz: 1. Gibt die Teilungserklärung einen zeitlichen Rahmen für die ordentliche Eigentümerversammlung vor, hat der WEG-Verwalter bei einer Terminierung außerhalb dieses zeitlichen Rahmens, insbesondere bei Terminierung in der Ferienzeit oder Reisezeit auf die Belange von Mitgliedern der Gemeinschaft gesteigerte Rücksicht zu nehmen; insofern ist durch die Wahl des Zeitpunkts und der Gestaltung der Einberufung dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder der Gemeinschaft von ihrem Teilnahmerecht Gebrauch machen können. 2. Bei der Terminierung einer Eigentümerversammlung in der Ferien-/Reisezeit ist die Mindestladefrist von zwei Wochen grundsätzlich nicht ausreichend. 3. Zur Frage, wann Beschlüsse einer zur Unzeit anberaumten Eigentümerversammlung erfolgreich anfechtbar sind. (Leitsätze der Redaktion)LG Karlsruhe25.10.2013
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9 S 57/13 - Außerordentliche fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei anlasslosem gefährlichen Angriff des Mieters auf Hauswart; verhaltensbedingte Kündigung; nachträgliches Wohlverhalten; Schuldunfähigkeit; verminderte SchuldfähigkeitLeitsatz: Ein anlassloser tätlicher und gefährlicher Angriff auf Leib und Leben eines Mitarbeiters des Vermieters (hier: Hauswart) durch den Ehepartner des Mieters rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung; späteres Wohlverhalten rechtfertigt keine abweichende Beurteilung. (Leitsatz der Redaktion)LG Karlsruhe30.07.2013
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5 S 52/12 - Schadensersatzanspruch des Vermieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage gehörenden SchlüsselsLeitsatz: Der Mieter hat dem Vermieter bei Verlust oder sonstiger Nichtrückgabe eines ihm überlassenen Schlüssels bei Vertragsende Schadensersatz zu leisten, sofern er sich hinsichtlich seines Verschuldens nicht entlasten kann; zu ersetzen sind im Fall eines zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssels nicht nur die erforderlichen Kosten zur Wiederherstellung des fehlenden Schlüssels, sondern darüber hinaus auch die erforderlichen Kosten zur Erneuerung der Schließanlage. Dies gilt auch, wenn die Schließanlage tatsächlich nicht erneuert wird.LG Heidelberg24.06.2013
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5 S 33/13 - Kündigung einer Genossenschaftswohnung wegen FehlbelegungLeitsatz: 1. Eine gemeinsame Haushaltsführung mit der Folge, dass der Familienangehörige nach dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eintritt, kann auch dann vorliegen, wenn der Enkel mit seiner Großmutter nur knapp fünf Monate gemeinsam wohnte. 2. Die behauptete Fehlbelegung einer Genossenschaftswohnung ist jedenfalls dann kein Kündigungsgrund, wenn klare, allgemein gültige und stets beachtete Vergabe- und Belegungsgrundsätze nicht feststellbar sind. (Leitsätze der Redaktion)LG Heidelberg25.11.2013