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Urteil Außerordentliche fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei anlasslosem gefährlichen Angriff des Mieters auf Hauswart


Schlagworte

Außerordentliche fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei anlasslosem gefährlichen Angriff des Mieters auf Hauswart; verhaltensbedingte Kündigung; nachträgliches Wohlverhalten; Schuldunfähigkeit; verminderte Schuldfähigkeit

Leitsatz

Ein anlassloser tätlicher und gefährlicher Angriff auf Leib und Leben eines Mitarbeiters des Vermieters (hier: Hauswart) durch den Ehepartner des Mieters rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorausgegangene Abmahnung; späteres Wohlverhalten rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.

(Leitsatz der Redaktion)

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