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Urteil Kostenbeteiligung des beklagten Wohnungseigentümers
Schlagworte
Kostenbeteiligung des beklagten Wohnungseigentümers
Leitsatz
Kosten eines Rechtsstreits der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer sind Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 16 Abs. 2 WEG. Ohne abweichende Regelung in der Gemeinschaftsordnung sind an diesen Kosten im Innenverhältnis sämtliche Wohnungseigentümer zu beteiligen. Anders als bei den Kosten von Anfechtungsklageverfahren ist daher der Beklagte Wohnungseigentümer im Rahmen der Kostenverteilung nicht auszunehmen.
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