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  1. VG 4 K 38.11 - Entschädigungsanspruch bei Restitutionsausschluss wegen besatzungshoheitlicher Enteignung; Anrechnungspflicht bei Restitution verfolgungsbedingt entzogener Unternehmensbestandteile an wiederaufgelebte OHG i.L.
    Leitsatz: Wird ein Grundstück, das im Eigentum einer OHG stand, als Unternehmensbestandteil an die wiederaufgelebte oHG i.L. zurückübertragen, so entfällt die Anrechnungspflicht nach §§ 6 Abs. 7 Satz 3 VermG, 4 Abs. 4 Satz 3 EntschG nicht deswegen, weil die Liquidationsgesellschaft den Erlös aus der Veräußerung des restituierten Grundstücks an die Rechtsnachfolger der ehemals an dem Grundstück Vormerkungsberechtigten als damalige Treugeber ausgekehrt haben will.
    VG Berlin
    14.06.2013
  2. VG 16 K 5.12 - Sozialer Wohnungsbau; Wohnungsbindung; Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“; Antrag auf Bestätigung des Zeitpunkts; Zwangsversteigerung beschlossen; Notverkauf durch Insolvenzverwalter; Zustimmung der IBB; öffentliche Aufwendungsdarlehen; Sicherung durch Grundschulden; Löschungsbewilligung der IBB; Rückgabe der Landesbürgschaften; Regelungslücke; Analogie
    Leitsatz: Zum Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert" von Sozialwohnungen bei einem Notverkauf des Insolvenzverwalters zur Abwendung der Zwangsversteigerung mit Zustimmung der IBB, die die Löschung der öffentlichen Grundpfandrechte gegen Rückgabe der Landesbürgschaften bewilligt hat.
    VG Berlin
    19.09.2013
  3. 9 K 92.12 - Häftlingshilfebescheinigung; Rücknahme; Zusammenarbeit mit politischer Abteilung der Kriminalpolizei
    Leitsatz: 1. Eine kurzzeitige, vom Betroffenen selbst beendete Zusammenarbeit mit der Abteilung 1 der Kriminalpolizei stellt keine Verletzung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 HHG dar. 2. Soweit es um die Verfolgung und Ahndung schlichten kriminellen Unrechts geht, kann ein Bericht, der einen Diebstahl zum Gegenstand hat, nicht als Verstoß gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit gewertet werden. (Leitsatz 1 von der Redaktion; Leitsatz 2 der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    03.06.2013
  4. VG 13 K 306.12 - Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Grundzüge der Planung; Wassersport; Ausflugsverkehr; Großer Wannsee; typische Gebietsprägung; festgesetzte Zahl der Vollgeschosse
    Leitsatz: 1. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans darf nur erteilt werden, wenn sie die Grundzüge der Planung nicht berührt. 2. Die Befreiung von der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse von zwei auf sechs widerspricht einem Planziel, das auf den Erhalt eines reizvollen landschaftlichen Gesamtbildes ausgerichtet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    15.08.2013
  5. VG 13 K 2.13 - Kein Wettbüro im allgemeinen Wohngebiet
    Leitsatz: Auch wenn im allgemeinen Wohngebiet gewerbliche Kleinbetriebe zulässig sind, die keine Nachteile oder Belästigungen für die Umgebung verursachen können, verstößt ein Wettbüro oder eine Wettannahmestelle grundsätzlich gegen das Gebot der Rücksichtnahme. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    05.12.2013
  6. 14 K 80.12 - Sog. Demenz-Wohngemeinschaft; tatsächliche Abhängigkeit von Mietvertrag und Pflegevertrag; Adressaten heimaufsichtsrechtlicher Verwaltungsakte
    Leitsatz: 1. Eine sog. Demenz-Wohngemeinschaft ist nach § 3 Abs. 1 des Wohnteilhabegesetzes (WTG) u. a. dann eine stationäre Einrichtung, wenn der Mietvertrag über den Wohnraum und der Vertrag mit dem Pflegedienst trotz unterschiedlicher Vertragsparteien tatsächlich in ihrem Bestand voneinander abhängig sind. Diese Regelung soll eine Umgehung des Gesetzes verhindern und hat Vorrang gegenüber § 2 Abs. 1 Satz 2 WTG, wonach es sich bei nur geringfügigen Serviceleistungen des Vermieters nicht um eine betreute Wohnform im Sinne des WTG handelt. 2. Eine tatsächliche Abhängigkeit von Mietvertrag und Pflegevertrag ist anzunehmen, wenn Pflegepersonal rund um die Uhr in räumlicher Nähe des dementen Bewohners präsent sein muss; der Wunsch nach einem Wechsel des Pflegedienstes lässt sich dann für den einzelnen Bewohner schon aus Kostengründen im Regelfall nur bei einem Umzug in eine andere Einrichtung realisieren. 3. Vermieter und Pflegedienst können auch bei nur tatsächlicher Abhängigkeit ihrer mit den Bewohnern geschlossenen Verträge jeweils als Träger und Leistungserbringer Adressaten heimaufsichtrechtlicher Verwaltungsakte werden. 4. Bei einer von den Bewohnern selbst gebildeten Auftraggebergemeinschaft, bei der die Auswahl des Pflegedienstes aufgrund vertraglicher Vereinbarung der Mehrheitsentscheidung unterliegt, stellt sich die Rechtslage anders dar.
    VG Berlin
    21.08.2013
  7. B 5 K 11.643 - Häftlingshilfebescheinigung; Rückwirkende Aufhebung eines Bewilligungsbescheides über die besondere Zuwendung nach § 17 a StrRehaG wegen rechtskräftiger Verhängung einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat; unechte Rückwirkung
    Leitsatz: Durch die Einfügung des § 17 a Abs. 7 StrRehaG ist eine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse eingetreten, die die rückwirkende Aufhebung eines vor dem 9. Dezember 2010 ergangenen Bewilligungsbescheides über die Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer rechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Bayreuth
    12.12.2013
  8. 1 Ws Reha 3/13 - Rehabilitierung; mittelbare politische Verfolgung; unmittelbar eigene politische Verfolgung
    Leitsatz: Vorlagebeschluss zu der Frage, ob es in den Fällen der Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen DDR für die Rehabilitierung des/der Betroffenen gemäß § 2 StrRehaG ausreichend ist, wenn die Heimunterbringung ausschließlich deshalb erfolgt, weil die Eltern ihrerseits Opfer politischer Verfolgung und deshalb inhaftiert wurden (sog. „mittelbare" politische Verfolgung) oder ob es der Feststellung einer darüber hinausgehenden („unmittelbaren") eigenen politischen Verfolgung des betroffenen Kindes/Jugendlichen bzw. weiterer sachfremder Erwägungen bedarf, die - über den haftbedingten Ausfall der bisherigen Erziehungsberechtigten hinaus - für die Heimunterbringung ursächlich geworden sind. (Abweichung von KG, Beschluss vom 13. Dezember 2011, 2 Ws 443/11)
    ThürOLG, Senat für Rehabilitierungssachen
    07.05.2013
  9. 9 W 279/13 - Verfügungsverbot; Schutz des Restitutionsberechtigten durch Grundstücksverkehrsgenehmigung als Voraussetzung der Eigentumsumschreibung
    Leitsatz: Alleiniger Zweck der GVO‑Genehmigung besteht im Schutz des Restitutionsberechtigten nach dem Vermögensgesetz gegen beeinträchtigende Verfügungen. Es soll verhindert werden, dass bei Vorliegen eines Rückübertragungsanspruchs entgegen dem nur schuldrechtlichen Verfügungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG dingliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, die zum Erlöschen des Rückübertragungsanspruches führen können.
    ThürOLG
    27.06.2013
  10. F 7 C 16/11 - Grundbuchverfahren; Verböserung im Widerspruchsverfahren; Maßgeblichkeit der Eintragung ins Grundbuch; Wertfeststellung; Bodenrichtwert; Nutzungsrechtserwerb durch LPG; Gebäudeeigentum
    Leitsatz: 1. Eine etwaige Befugnis zu einer niedrigeren Wertfeststellung im Widerspruchsverfahren ist beschränkt auf den Gegenstand des Widerspruchsverfahrens. 2. Die Eintragungen im Grundbuch sind auch für die Flurbereinigungsbehörde so lange maßgeblich, bis der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs erbracht ist. (Leitsätze der Redaktion)
    Sächsisches OVG
    14.06.2013