Urteil Sozialer Wohnungsbau
Schlagworte
Sozialer Wohnungsbau; Wohnungsbindung; Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“; Antrag auf Bestätigung des Zeitpunkts; Zwangsversteigerung beschlossen; Notverkauf durch Insolvenzverwalter; Zustimmung der IBB; öffentliche Aufwendungsdarlehen; Sicherung durch Grundschulden; Löschungsbewilligung der IBB; Rückgabe der Landesbürgschaften; Regelungslücke; Analogie
Leitsatz
Zum Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert" von Sozialwohnungen bei einem Notverkauf des Insolvenzverwalters zur Abwendung der Zwangsversteigerung mit Zustimmung der IBB, die die Löschung der öffentlichen Grundpfandrechte gegen Rückgabe der Landesbürgschaften bewilligt hat.
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