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Urteil Kein Wettbüro im allgemeinen Wohngebiet
Schlagworte
Kein Wettbüro im allgemeinen Wohngebiet
Leitsatz
Auch wenn im allgemeinen Wohngebiet gewerbliche Kleinbetriebe zulässig sind, die keine Nachteile oder Belästigungen für die Umgebung verursachen können, verstößt ein Wettbüro oder eine Wettannahmestelle grundsätzlich gegen das Gebot der Rücksichtnahme.
(Leitsatz der Redaktion)
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