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2 U 3/13 - Einfachverglasung in Friseurladen als MietmangelLeitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einfachverglasung in einem Friseurladen als Mietmangel angesehen werden kann. (Leitsatz der Redaktion)OLG Saarbrücken08.05.2013
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9 U 189/13 - Beachtliche Weisungen der finanzierenden Bank bei Abwicklung eines Bauträgervertrages über NotaranderkontoLeitsatz: 1. Bei der Abwicklung eines Bauträgervertrages über ein Notaranderkonto genießen die Weisungen der finanzierenden Bank hinsichtlich nach § 23 BNotO treuhänderisch hinterlegter Darlehensvaluta gegenüber den Weisungen der Vertragsparteien bezüglich des Verwahrguts Vorrang. Die Weisungen sind peinlich genau zu beachten. Etwaige Unklarheiten der Weisungslage hat der Notar vor einer Verfügung über das Verwahrgut auszuräumen. Verfügt der Notar über das Verwahrgut unter Verstoß gegen diese Vorgaben, handelt er amtspflichtwidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 BNotO. 2. Die Grundsätze der Drittschadensliquidation sind auch im Bereich der Notarhaftung anwendbar (Bestätigung von Senat, Urteil vom 28. September 2007 - 9 U 191/06 -, juris, Rn. 16). Ein Bedürfnis für ihre Heranziehung kann sich ergeben, wenn ein Urkundsbeteiligter treuhänderisch tätig wird, der Treugeber selbst nicht Dritter im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 BNotO ist und dem Treuhänder kein eigener Schaden entsteht. Ist dem Treuhänder das amtspflichtwidrige Verhalten des Notars im Rahmen des Treuhandverhältnisses mit seinem Treugeber gemäß § 278 BGB zuzurechnen, so ist ihm durch seine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Treugeber nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB allerdings ein eigener Schaden entstanden, den er von dem Notar ersetzt verlangen kann.KG07.05.2013
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8 U 130/12 - Schriftform bei Ausübung der VerlängerungsoptionLeitsatz: Ein über mehr als ein Jahr abgeschlossener Mietvertrag ist nur dann formwirksam, wenn sowohl die Optionsabrede als auch deren Ausübung in Schriftform vorliegen. (Leitsatz der Redaktion)KG02.05.2013
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2 Ws 171-174/13 REHA - Einweisung in Kinderheim; Amtsermittlungspflicht; SachverständigeLeitsatz: Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, wenn der Betroffene den Inhalt der Jugendhilfeakte oder anderer Dokumente bestreitet und vorträgt, es bedürfe der Beiziehung eines Sachverständigen, um die tatsächliche Bedeutung des Akteninhalts zu ermitteln. (Leitsatz der Redaktion)KG29.04.2013
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1 W 343/12 - Beifügung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung für Grundbucheintragung; Eintragungsbewilligung; Umwandlung von Teileigentum in WohnungseigentumLeitsatz: Bei der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum ist der Eintragungsbewilligung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beizufügen, um dem Grundbuchamt die Prüfung zu erleichtern, dass die umgewandelte Eigentumseinheit die Anforderungen an Wohnungseigentum erfüllt.KG23.04.2013
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2 Ws 175-177/13 REHA - Prozesskostenhilfeverfahren zum Antrag auf RehabilitierungLeitsatz: Für Prozesskostenhilfe im Rehabilitierungsverfahren gelten dieselben Voraussetzungen wie im Verfahren nach der ZPO. Der Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch das Fachgericht dienen Darlegungsobliegenheiten des Rechtsschutzsuchenden, aber auch die Befugnis des Gerichts, von Amts wegen Erhebungen anzustellen. Jedoch darf die Hauptsacheentscheidung nicht vorweggenommen werden. Liegt eine atypische und diffizile Rechtslage vor, ist diese nicht im Prozesskostenhilfeverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu klären. (Leitsatz der Redaktion)KG16.04.2013
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3 W 46/13 - Grundbucheintragungsverfahren; Zwischenverfügung bei Grundbuchamtstätigkeit als Vollstreckungsorgan; kapitalisierte Zinsen für Steuerschulden; Prüfungsumfang des GrundbuchamtesLeitsatz: Bei der Eintragung der Sicherungshypothek hat das Grundbuchamt selbständig das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen einerseits und die Zulässigkeit der Grundbucheintragung nach den Vorschriften der Grundbuchordnung andererseits zu prüfen.OLG Rostock15.04.2013
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10 U 832/12 - Ausgleichsanspruch auf Geldersatz anstelle nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen wegen Umbaus durch Vermieter; nutzlose Schönheitsreparaturen; ergänzende VertragsauslegungLeitsatz: Dem Vermieter steht im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Anspruch auf Geldersatz für die vom Mieter geschuldeten, aber wegen geplanten Objektumbaus durch den Vermieter nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen zu, der den Betrag umfasst, den der Mieter hätte aufwenden müssen, wenn er seiner Vertragspflicht nachgekommen wäre (Anschluss an BGHZ 92, 363; BGH, GE 2002, 1054; BGH, GE 2005, 51). Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Umbaumaßnahmen wegen Veräußerung des Objekts tatsächlich nicht durchführt. Die Zahlungspflicht des Mieters beschränkt sich nur dann auf die geringeren Kosten für Eigenleistungen des Mieters und Materialkosten, wenn er auch erfüllungsbereit gewesen wäre. (Leitsatz der Redaktion)OLG Koblenz12.04.2013
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6 U 132/11 - Notarhaftung; Immobilienkauf; Amtspflichtverpflichtung; Untersuchungspflicht; Treuhandauftrag; Schadensersatz; Schrottimmobilien; unerlaubtes oder unredliches Zusammenwirken des Notars mit dem Verkäufer zu Lasten der finanzierenden Bank; wahrheitsgemäße Bezeugung; Vermeidung falschen AnscheinsLeitsatz: 1. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er den Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung vollzieht und den Treuhandauftrag der teilfinanzierenden Bank ausführt, ohne diese darüber zu unterrichten, dass die Verkäuferin selbst eine Einzahlung in Höhe des nicht finanzierten Kaufpreisteils auf das Notaranderkonto eingezahlt hat. In einem solchen Fall liegen hinreichende Anhaltspunkte für ihn vor, dass er an der Erreichung unerlaubter oder unredlicher Zwecke zulasten der Bank mitwirken würde. Die Auszahlung der hinterlegten Summe an die Verkäuferin stellt eine Verletzung der Treuhandauflage dar, da die Voraussetzung der vollständigen Hinterlegung des Kaufpreises nicht erfüllt ist. 2. Mit der Erteilung einer Bestätigung über den Eingang eines „Teilkaufpreises" auf dem Notaranderkonto verletzt er außerdem seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Bezeugung und zur Vermeidung eines falschen Anscheins.KG12.04.2013
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27 W 26/13 - Postfach; Zustellung der KlageschriftLeitsatz: Zur Frage der Zustellung der Klageschrift unter einer Postfachanschrift nur in Ausnahmefällen. (Leitsatz der Redaktion)KG11.04.2013