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Urteil Beifügung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung für Grundbucheintragung
Schlagworte
Beifügung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung für Grundbucheintragung; Eintragungsbewilligung; Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
Leitsatz
Bei der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum ist der Eintragungsbewilligung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beizufügen, um dem Grundbuchamt die Prüfung zu erleichtern, dass die umgewandelte Eigentumseinheit die Anforderungen an Wohnungseigentum erfüllt.
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