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Urteil Prozesskostenhilfeverfahren zum Antrag auf Rehabilitierung


Schlagworte

Prozesskostenhilfeverfahren zum Antrag auf Rehabilitierung

Leitsatz

Für Prozesskostenhilfe im Rehabilitierungsverfahren gelten dieselben Voraussetzungen wie im Verfahren nach der ZPO. Der Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch das Fachgericht dienen Darlegungsobliegenheiten des Rechtsschutzsuchenden, aber auch die Befugnis des Gerichts, von Amts wegen Erhebungen anzustellen. Jedoch darf die Hauptsacheentscheidung nicht vorweggenommen werden. Liegt eine atypische und diffizile Rechtslage vor, ist diese nicht im Prozesskostenhilfeverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu klären.

(Leitsatz der Redaktion)

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