Urteil Prozesskostenhilfeverfahren zum Antrag auf Rehabilitierung
Schlagworte
Prozesskostenhilfeverfahren zum Antrag auf Rehabilitierung
Leitsatz
Für Prozesskostenhilfe im Rehabilitierungsverfahren gelten dieselben Voraussetzungen wie im Verfahren nach der ZPO. Der Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten durch das Fachgericht dienen Darlegungsobliegenheiten des Rechtsschutzsuchenden, aber auch die Befugnis des Gerichts, von Amts wegen Erhebungen anzustellen. Jedoch darf die Hauptsacheentscheidung nicht vorweggenommen werden. Liegt eine atypische und diffizile Rechtslage vor, ist diese nicht im Prozesskostenhilfeverfahren, sondern im Hauptsacheverfahren zu klären.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?