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Urteil Grundbucheintragungsverfahren
Schlagworte
Grundbucheintragungsverfahren; Zwischenverfügung bei Grundbuchamtstätigkeit als Vollstreckungsorgan; kapitalisierte Zinsen für Steuerschulden; Prüfungsumfang des Grundbuchamtes
Leitsatz
Bei der Eintragung der Sicherungshypothek hat das Grundbuchamt selbständig das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen einerseits und die Zulässigkeit der Grundbucheintragung nach den Vorschriften der Grundbuchordnung andererseits zu prüfen.
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