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  1. I ZB 76/10 - Rechtsschutzbedürfnis für Festsetzung von Zwangsmitteln; Öffentliche Zustellung nach Haager Übereinkommen; Nichterbringung einer Auskunft; unbekannter Aufenthalt des Schuldners; Mieteinnahmen aus Restitutionsgrundstück
    Leitsatz: Dem Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln gemäß § 888 Abs. 1 ZPO wegen Nichterbringung einer Auskunft fehlt nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist und ihm deshalb sämtliche im Erkenntnisverfahren und im Vollstreckungsverfahren zuzustellenden Schriftsätze und gerichtliche Entscheidungen durch öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 185 Abs. 1 ZPO zugestellt worden sind.
    BGH
    14.08.2013
  2. XII ZB 269/12 - Nichtberücksichtigung des Wertes einer selbstgenutzten Immobilie bei Benennung des Altersvorsorgevermögens von auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen; sonstiges Vermögen; Notgroschen bei Elternunterhalt
    Leitsatz: a) Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt. b) Sonstiges Vermögen in einer Höhe, wie sich aus der Anlage von 5 % des Jahresbruttoeinkommens ergibt, braucht vor dem Bezug der Altersversorgung regelmäßig nicht zur Zahlung von Elternunterhalt eingesetzt zu werden. c) Zum so genannten Notgroschen, der einem Unterhaltspflichtigen gegenüber der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt zusätzlich zusteht.
    BGH
    07.08.2013
  3. VII ZR 6/13 - Keine Mängelhaftung des Werkunternehmers für Aufträge in Schwarzarbeit; Nichtigkeit des Werkvertrages bei vorsätzlichem Verstoß des Unternehmers und Kenntnis und Billigung des Bestellers; Verstoß gegen steuerliche Pflichten
    Leitsatz: a) § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG enthält das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrages, wenn dieser Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine Vertragspartei als Steuerpflichtige ihre sich aufgrund der nach dem Vertrag geschuldeten Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. b) Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 134 BGB, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. c) Mängelansprüche des Bestellers bestehen in diesem Fall grundsätzlich nicht.
    BGH
    01.08.2013
  4. VII ZR 75/11 - Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers wegen Mängeln der Werkleistung des Subunternehmers; Baumängel; Mangelbegriff; Abdichtung
    Leitsatz: Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.
    BGH
    01.08.2013
  5. VIII ZR 149/13 - Gewerbebetrieb im Einfamilienhaus als vertragswidrige Nutzung
    Leitsatz: Eine zur Kündigung berechtigende vertragswidrige Nutzung liegt auch dann vor, wenn der Mieter in der Wohnung einen Gewerbebetrieb (hier: u. a. Hausmeisterservice) unterhält, selbst wenn keine konkreten Störungen von dem Betrieb ausgehen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    31.07.2013
  6. XII ZR 114/13 - Vollstreckungsschutzantrag im Revisionsverfahren; notwendige Antragstellung bereits in Berufungsinstanz; Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen
    Leitsatz: Der im Berufungsverfahren gestellte Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ersetzt einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    31.07.2013
  7. VIII ZR 162/09 - Unwirksame Preisklausel in Gasverträgen mit Endverbrauchern; Normsonderkunden; Preisanpassung; Preisänderungsrecht
    Leitsatz: 1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Gasversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Normsonderkunden) verwendet, halten die Klauseln a) „Ändern sich die allgemeinen veröffentlichten Tarifpreise (Haushalt und Gewerbe) [des Versorgungsunternehmens], so ist [das Versorgungsunternehmen] berechtigt, die Vertragspreise angemessen zu ändern. Die Änderungen werden wirksam mit der öffentlichen Bekanntgabe der geänderten Preise ab dem in der Bekanntgabe angegebenen Zeitpunkt ..." b) „Die Preise des Sonderabkommens HS sind an den Tarif H II, die Preise des Sonderabkommens GS an den Tarif G II der ab 1. Oktober 1981 gültigen allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Gas [des Versorgungsunternehmens] gebunden. Ändern sich die Grundpreise dieser Tarife, so ändern sich auch die Grundpreise der Sonderabkommen im gleichen Verhältnis; ändern sich die Arbeitspreise dieser Tarife, so ändern sich die Arbeitspreise der Sonderabkommen um den gleichen Betrag." der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand (zu a) Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 274/06, BGHZ 179, 186 Rn. 12 ff.; zu b) Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 38 ff.). 2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens, die für das Vertragsverhältnis mit Normsonderkunden eine Preisanpassung oder ein einseitiges Preisänderungsrecht des Energieversorgungsunternehmens in der Weise regeln, dass sie die unmittelbare Anwendbarkeit der AVBGasV oder ein mit § 4 AVBGasV in jeder Hinsicht gleichlautendes Änderungsrecht vorsehen, halten der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand (im Anschluss an EuGH, RIW 2013, 299 - RWE Vertrieb; Aufgabe von BGH, Urteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, BGHZ 182, 59 Rn. 19 ff., und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711 Rn. 21. ff.; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 246/08, BGHZ 186, 180 Rn. 33 ff.).
    BGH
    31.07.2013
  8. XII ZR 104/12 - Schriftform; Mietvertragsbeginn mit Übergabe der Gewerberäume
    Leitsatz: Eine Bestimmung in einem Mietvertrag über den Beginn des Mietverhältnisses (hier: „mit Übergabe der Mietsache") genügt dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn die Kriterien, an die die Vertragsparteien den Vertragsbeginn knüpfen, dessen eindeutige Bestimmung ermöglichen. (Klammerzusatz durch die Redaktion)
    BGH
    24.07.2013
  9. V ZR 93/12 - Wertausgleich für Grundstücksbebauung nach Scheitern der Eigentumsübertragung; Investitionen in Erwartung eines künftigen Eigentumserwerbs; Bereicherungsanspruch; enttäuschte Erwartung; Abschöpfung des Wertzuwachses
    Leitsatz: a) Dem berechtigten Besitzer, der in der begründeten Erwartung künftigen Eigentumserwerbs auf einem Grundstück Bauarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, kann nach § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Bereicherungsanspruch zustehen, wenn diese Erwartung später enttäuscht wird; begründet ist eine solche Erwartung bereits dann, wenn die Bebauung und der spätere Eigentumserwerb auf einer tatsächlichen Willensübereinstimmung zwischen dem Bauenden und dem Grundstückseigentümer beruhen. b) Da der Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen der begründeten, später aber enttäuschten Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs auf die Abschöpfung des Wertzuwachses gerichtet ist, den das Grundstück infolge von Baumaßnahmen erfahren hat, ist eine Klage unschlüssig, wenn der Kläger nur zum Wert der in das Grundstück eingebrachten Sachen vorträgt.
    BGH
    19.07.2013
  10. V ZR 109/12 - Vereinbarungen zwischen benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaften
    Leitsatz: 1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Anschluss- und Benutzungszwang für benachbarte Grundstücke unterliegen. Dies muss aber entweder dinglich in beiden Gemeinschaftsordnungen festgeschrieben oder aber schuldrechtlich zwischen den Wohnungseigentümergemeinschaften vereinbart worden sein. 2. Auch wenn die Stimmabgabe eines Ehegatten in der Eigentümerversammlung zugleich als für deren mitberechtigten Ehegatten abgegeben gelten kann, muss bei einer Prozessermächtigung hinreichend deutlich werden, dass sie auch für den anderen Ehegatten erklärt wird.
    BGH
    19.07.2013