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Urteil Gewerbebetrieb im Einfamilienhaus als vertragswidrige Nutzung
Schlagworte
Gewerbebetrieb im Einfamilienhaus als vertragswidrige Nutzung
Leitsatz
Eine zur Kündigung berechtigende vertragswidrige Nutzung liegt auch dann vor, wenn der Mieter in der Wohnung einen Gewerbebetrieb (hier: u. a. Hausmeisterservice) unterhält, selbst wenn keine konkreten Störungen von dem Betrieb ausgehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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