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Urteil Vollstreckungsschutzantrag im Revisionsverfahren
Schlagworte
Vollstreckungsschutzantrag im Revisionsverfahren; notwendige Antragstellung bereits in Berufungsinstanz; Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen
Leitsatz
Der im Berufungsverfahren gestellte Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ersetzt einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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