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Urteil Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers wegen Mängeln der Werkleistung des Subunternehmers
Schlagworte
Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers wegen Mängeln der Werkleistung des Subunternehmers; Baumängel; Mangelbegriff; Abdichtung
Leitsatz
Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.
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