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Urteil Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers wegen Mängeln der Werkleistung des Subunternehmers


Schlagworte

Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers wegen Mängeln der Werkleistung des Subunternehmers; Baumängel; Mangelbegriff; Abdichtung

Leitsatz

Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.

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