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  1. V ZR 155/12 - Unwirksamer Zuschlagsbeschluss im Zwangsversteigerungsverfahren über schuldnerfremdes Eigentum; unzureichende/fehlerhafte Bezeichnung des Zwangsversteigerungsobjektes in Terminsbestimmung; falsches Haus ersteigert
    Leitsatz: a) Zuschlagsbeschlüsse (§ 90 ZVG) sind - ebenso wie Grundbucheintragungen - zumindest grundsätzlich objektiv „aus sich heraus" auszulegen. b) Greift ein Zuschlag (§ 90 ZVG) in schuldnerfremdes Eigentum ein, ist er unwirksam, wenn ein verständiger Eigentümer nach dem Inhalt der veröffentlichten Terminsbestimmung seine Betroffenheit nicht erkennen und deshalb auch bei Beachtung gehöriger Sorgfalt seine Rechte nicht wahren konnte.
    BGH
    08.11.2013
  2. VII ZR 105/13 - Isolierte Freistellungs-Drittwiderklage des in Anspruch genommenen Generalplaners gegen beauftragte Fachplaner
    Leitsatz: Eine isolierte Drittwiderklage des vom Bauherrn auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Generalplaners gegen die von ihm beauftragten Fachplaner auf Freistellung von den geltend gemachten Schadensersatzansprüchen des Bauherrn ist unzulässig.
    BGH
    07.11.2013
  3. VII ZR 167/11 - Nutzungsersatz für vor Fälligkeit bezahlte Kaufpreisraten; Bauträgerkaufvertrag; Entlassung aus der Pfandhaft; Pfandfreistellungserklärung; unvollendetes Bauvorhaben; Bauruine; Baubürgschaft; Verstöße gegen Makler- und Bauträgerverordnung
    Leitsatz: a) Es ist mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 MaBV unvereinbar, die Verpflichtung der kreditgebenden Bank zur Pfandfreistellung an die Bedingung zu knüpfen, den Auftraggeber dürfe hinsichtlich der Nichtvollendung des Bauvorhabens kein Verschulden treffen. b) Enthält die Pfandfreistellungsverpflichtungserklärung eine solche Bedingung, muss dies nicht zwingend zu ihrer Unwirksamkeit führen. c) Nimmt ein Bauträgervertrag entgegen § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 MaBV nicht auf die zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden, zur Sicherung der Freistellung erforderlichen Erklärungen Bezug, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit des Bauträgervertrages.
    BGH
    07.11.2013
  4. 67 S 365/13 - Wirksame fristgerechte Kündigung trotz Schonfristzahlung
    Leitsatz: Die Heilung der Wirkungen der fristlosen Kündigung durch Schonfristzahlung bewirkt nicht zugleich die Heilung der Wirkung der fristgemäßen Kündigung. Im Rahmen des Verschuldens ist dabei jedoch das Zahlungsverhalten des Mieters/Schuldners zu berücksichtigen; wiederholt verschuldet verspätete frühere Mietzahlungen gehen dabei zu Lasten des Mieters. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    07.11.2013
  5. 502 C 7971/13 - Schadensersatz für Leerräumen eines Kellers mit Entsorgung einer Schildkröte
    Leitsatz: 1. Der Vermieter, der eigenmächtig einen Mieterkeller räumt, haftet wg. irrtümlicher Selbsthilfe auch ohne Verschulden auf Schadensersatz. 2. Ein Mitverschulden des Mieters, der kein Schloss an der Kellertür angebracht und auf einen Zettel des Vermieters, der Besitzer möge sich melden, nicht reagiert hatte, ist nicht anzunehmen. 3. Den Vermieter trifft eine Obhutspflicht für die ausgeräumten Sachen des Mieters; er hat ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegenstände aufzustellen. 4. Beim Schadensersatz für eine im Keller zum Winterschlaf untergebrachte Schildkröte gehen Zweifel, ob es sich um eine sibirische Vierzehenschildkröte oder eine griechische Landschildkröte gehandelt habe, zu Lasten des Vermieters. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Hannover
    06.11.2013
  6. VIII ZR 346/12 - Beweislast für Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels; beste Wohnlage
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels (Bestätigung des Senatsurteils vom 21. November 2012 - VIII ZR 46/12 -, GE 2013, 197 = NJW 2013, 775).
    BGH
    06.11.2013
  7. 12 W 1484/13 - Anspruch des Mitglieds einer Genossenschaft auf Abschrift der Versammlungsniederschrift
    Leitsatz: Das in § 47 Abs. 4 Satz 2 GenG statuierte Recht eines Mitglieds einer Genossenschaft, auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung (§ 43 a Abs. 1 Satz 1 GenG) zur Verfügung gestellt zu bekommen, setzt - auch bei länger zurückliegenden Vertreterversammlungen - kein besonderes Rechtsschutzinteresse voraus.
    OLG Nürnberg
    06.11.2013
  8. VIII ZR 416/12 - Rückgabe der Wohnung in ausgefallenen Farben, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz
    Leitsatz: Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.
    BGH
    06.11.2013
  9. 67 S 502/11 - Minderung nach Modernisierungsmaßnahme, Verringerung des Lichteinfalls durch Ersetzung von Holzdoppelkastenfenster durch Isolierglasfenster
    Leitsatz: Führt eine Modernisierung (hier: Ersetzung der Holzdoppelkastenfenster durch Isolierglasfenster) zu einer Verringerung des Lichteinfalls (hier: um 28,85 % pro Fenster), entsteht ein zur Minderung berechtigender Mangel der Mietsache. Die Minderung errechnet sich nach einer Quote von 3 % pro Fenster. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    06.11.2013
  10. OVG 3 B 9.12 - Häftlingshilfe; Bescheinigung; Eingliederungshilfen; Fortführung durch Erben; Haft in der DDR; Rücknahme; örtliche Zuständigkeit der Ausstellungsbehörde; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Unwürdigkeitsgründe; Drittschädigung; Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit; Vorschubleisten; BStU-Unterlagen; MfS; IM/IMV; Inoffizieller Mitarbeiter; Gefährdungseignung; Freiwilligkeit; Aufkündigung der Zusammenarbeit in Haft
    Leitsatz: 1. Der auf eine mehrjährige Tätigkeit des Betroffenen als IM für den Staatssicherheitsdienst der DDR gestützte Ausschluss von Leistungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG setzt nicht den Nachweis voraus, dass diese Tätigkeit bestimmte Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Dritten zur Folge hatte; vielmehr reicht es aus, dass die konkreten Handlungen des Betroffenen geeignet waren, Dritte einer solchen Verfolgung auszusetzen. 2. Allein in der schriftlichen Verpflichtung zum Spitzeldienst „unter dem Druck der Haft" ist noch kein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit zu sehen. Von einem die Freiwilligkeit ausschließenden Druck kann allerdings nur dann ausgegangen werden, wenn er für den Betroffenen unerträglich war, d. h. wenn von ihm auch unter Berücksichtigung des durch die Spitzeltätigkeit mutmaßlich angerichteten Schadens nicht erwartet oder verlangt werden konnte, sich der angetragenen Mitarbeit zu widersetzen oder zu entziehen. 3. Der Ausschlussgrund des „erheblichen Vorschubleistens" nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 HHG ist nicht schon bei einem lediglich beiläufigen, gelegentlichen Verhalten gegeben, sondern erst dann erfüllt, wenn der politische Häftling bewusst und mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen hat, die dazu bestimmt und geeignet waren, in nicht unerheblicher Weise den Herrschaftsanspruch der SED und das von ihr getragene System zu festigen, auszudehnen oder den Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, es sei denn, er hat seine Stellung dazu genutzt, diese Ziele zu unterlaufen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    OVG Berlin-Brandenburg
    05.11.2013