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Urteil Anspruch des Mitglieds einer Genossenschaft auf Abschrift der Versammlungsniederschrift
Schlagworte
Anspruch des Mitglieds einer Genossenschaft auf Abschrift der Versammlungsniederschrift
Leitsatz
Das in § 47 Abs. 4 Satz 2 GenG statuierte Recht eines Mitglieds einer Genossenschaft, auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift einer Vertreterversammlung (§ 43 a Abs. 1 Satz 1 GenG) zur Verfügung gestellt zu bekommen, setzt - auch bei länger zurückliegenden Vertreterversammlungen - kein besonderes Rechtsschutzinteresse voraus.
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