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Urteil Rückgabe der Wohnung in ausgefallenen Farben
Schlagworte
Rückgabe der Wohnung in ausgefallenen Farben, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz
Leitsatz
Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.
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