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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 167)
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VII ZR 71/15 - Bei unterlassener Mangelbeseitigung kein Schadensersatz nach fiktiven MangelbeseitigungskostenLeitsatz: Ein Besteller, der den Mangel nicht beseitigen lässt, kann seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 Rn. 22-43, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; Urteil vom 21. Juni 2018 - VII ZR 173/16 Rn. 14, BauR 2018, 1725 = NZBau 2018, 523).BGH06.12.2018
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VI ZR 197/13 - Zulässige Veröffentlichung von Fotos über das Mieterfest einer Wohnungsbaugesellschaft; Bildberichterstattung; Bereich der ZeitgeschichteTeaser: ...teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf...BGH08.04.2014
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IX ZR 81/05 - Herausgabe der Mietsache an den Vermieter bei Mieterinsolvenz; Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung; Insolvenzverwalter; MasseforderungLeitsatz: ...grundsätzlich eine Insolvenzforderung. c) Hat...BGH01.03.2007
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XI ZR 252/08 - Immobilienkauf; Widerrufsbelehrung; Aufklärungspflichtverletzung; Prospekthaftung; Immobilienfonds; Haustürwiderrufsgeschäft; Verbundgeschäft; Schadensersatz; VerjährungsfristLeitsatz: ...§ 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG ist auch bei...BGH10.11.2009
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29 K 262.11 - Grundstücksverkehrsgenehmigung trotz Restitutionsantrag; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Einbeziehung von Grundstücken in Unternehmenseinheit; Unternehmensrestitution; Betriebsnotwendigkeit; flurübergreifende BebauungLeitsatz: ...flurstückübergreifenden Bebauung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1...VG Berlin30.01.2012
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B 9 V 2/18 R - Beschädigtenrente nach den Vorschriften des Häftlingshilfegesetzes (HHG)/Bundesversorgungsgesetz (BVG)Leitsatz: ...Entschädigungsanspruch nach § 4 Abs. 1 HHG begründen, wenn...BSG12.09.2019
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VIII ZR 106/14 - Grundpreisbemessung für Wasser und Abwasser nach Nutzergruppen (privat/gewerblich/beruflich)Leitsatz: a) Ein Wasserversorgungsunternehmen, das in seinem Versorgungsgebiet die Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise zur Abgeltung der durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Versorgungseinrichtungen entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten in Ansatz bringen (Bestätigung der Senatsurteile vom 20. Mai 2015 - VIII ZR 136/14 und VIII ZR 164/14). b) Es ist auch nicht unbillig im Sinne von § 315 BGB, wenn das Versorgungsunternehmen in Abkehr von einer ursprünglichen Grundpreisbemessung nach Zählergröße den Grundpreis nach Nutzergruppen bestimmt und dabei zwischen einem (privaten) Haushaltsbedarf und einem Bedarf für gewerbliche, berufliche oder sonstige Zwecke differenziert. Ebenso wenig ist es unbillig, wenn das Versorgungsunternehmen bei dem Bedarf für gewerbliche Zwecke nicht noch zusätzlich nach der Größe des an die Wasserversorgung angeschlossenen Gewerbes unterscheidet und für diese Nutzergruppe keine weiteren Untergruppen bildet, sofern einem besonders großen Vorhaltebedarf in anderer Weise Rechnung getragen ist.BGH08.07.2015
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VII ZR 236/05 - Durchsetzung von Mängelansprüchen mit Mehrheitsbeschluß; Prozeßführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft; Verjährungsunterbrechung durch MahnbescheidLeitsatz: ..., BGHZ 104, 268, 273). 4. Bei...BGH12.04.2007
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XI ZR 195/05 - Kein Verstoß gegen Bankgeheimnis oder Bundesdatenschutzgesetz bei Abtretung von Darlehensforderungen; nur Arbeitsplatz des Verbrauchers für Widerruf bei Haustürgeschäft maßgeblichLeitsatz: ...derjenige des Verbrauchers. c) Zu den...BGH27.02.2007
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VIII ZR 249/15 - Abrechnungsfrist bei vermieteter EigentumswohnungLeitsatz: ...Betriebskosten. c) Für...BGH25.01.2017