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55 S 73/12 WEG - Ungültige Jahresabrechnung; fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen; Ergänzungsanspruch; Abschluss Kabelvertrag; zehnjährige Laufzeit; ordnungsgemäße Verwaltung; Zulässigkeit der Nebenintervention; rügelose EinlassungLeitsatz: 1. Die fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen in der Jahresgesamtabrechnung führt bei entsprechender Anfechtung des Beschlusses zur Ungültigkeit sowohl der Jahresgesamt- als auch der Jahreseinzelabrechnungen (im Anschluss an LG München GE 2010, 211). 2. Der Abschluss eines Kabelvertrags durch die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einer zehnjährigen Laufzeit entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. 3. Die Nebenintervention einiger Beklagter wird auch dann nicht gem. § 295 ZPO zulässig, wenn die verbliebenen Beklagten die Nebenintervention nicht gerügt haben; vielmehr ist die Zulässigkeit der Nebenintervention im WEG-Anfechtungsverfahren vom Gericht von Amts wegen zu prüfen.LG Berlin28.05.2013
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V ZR 115/22 - Schwarzgeldabrede beim GrundstückskaufvertragLeitsatz: a) Wird der Kaufpreis bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Absicht, Steuern zu hinterziehen, niedriger angegeben als mündlich vereinbart (sog. Schwarzgeldabrede), ist der Vertrag in der Regel nicht nichtig. Anders liegt es nur, wenn die Steuerhinterziehungsabsicht alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist; dies ist jedoch regelmäßig nicht der Fall, wenn der Leistungsaustausch, d. h. die Verpflichtung des Verkäufers zur Übertragung des Grundstücks und die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises, ernstlich gewollt ist (Bestätigung von Senat, Urteil vom 17. Dezember 1965 - V ZR 115/63, NJW 1966, 588, 589; Urteil vom 5. Juli 2002 - V ZR 229/01, NJW-RR 2002, 1527).b) Die Erwägungen, die im Falle eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SchwarzArbG zur Nichtigkeit des Dienst- oder Werkvertrags führen, sind auf Schwarzgeldabreden im Rahmen von Grundstückskaufverträgen nicht übertragbar (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13, GE 2013, 1198 = BGHZ 198, 141; Urteil vom 10. April 2014 - VII ZR 241/13, GE 2014, 735 = BGHZ 201, 1; Urteil vom 11. Juni 2015 - VII ZR 216/14, GE 2015, 967 = BGHZ 206, 69; Urteil vom 16. März 2017 - VII ZR 197/16, GE 2017, 888 = BGHZ 214, 228).BGH15.03.2024
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V ZB 63/22 - Akteneinsicht, Notar, Befreiung von Pflicht zur VerschwiegenheitLeitsatz: Der Notar, der von der Pflicht zur Verschwiegenheit befreit worden ist, entscheidet nachpflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang er einem Beteiligten Einsicht in die Nebenakte gestattet; er ist zur Gewährung der Einsicht in die Nebenakte berechtigt, aber nicht verpflichtet.BGH11.01.2024
