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  1. V ZR 203/18 - Eltern-Kind-Zentrum in Laden zulässig, Ausstrahlungswirkung des Kinderlärmprivilegs auf Wohnungseigentum
    Leitsatz: ...untereinander fördern sollen. c) Für die...
    BGH
    13.12.2019
  2. 29 K 130.14 - Grundbucheintragung; Erlösauskehrpflicht; Verfügungsberechtigter; Zuordnungsberechtigter; Anspruchsverzicht; Buchposition; Surrogat; Verwaltungsvermögen; kommunales Verwaltungsvermögen; Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Anmeldefrist; Ausschlussfrist; Bürgermeistervernehmung
    Leitsatz: ...Erlösauskehrpflicht nach § 8 Abs. 4 VZOG zugunsten des...
    VG Berlin
    27.11.2014
  3. BVerwG 7 C 36.93 - Rückübertragung; Waldgrundstück; Gemeindewald; Forstwirtschaftsbetrieb; Vermögensübergang; grundstücksbezogene Verbindlichkeiten; Rechtsübergang; Vermögensintegrität
    Leitsatz: Die Rückübertragungen eines Vermögensgegenstandes an eine öffentlich rechtliche Körperschaft schließt den Übergang der konkret auf den Vermögensgegenstand bezogenen Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse ein. Mit der Rückübertragung eines Waldgrundstücks, das einem staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb als Rechtsträger unterstellt war, gehen allein die grundstücksbezogenen, nicht zugleich auch betriebliche Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse über.
    BVerwG
    08.07.1994
  4. V ZB 136/16 - Grundbuchrechtliche Folgen bei durch den Tod des Gesellschafters bedingte Auflösung bzw. gesellschaftsvertragliche Fortsetzung der GbR im Insolvenzverfahren
    Leitsatz: ...Gesellschaftsvertrages genügt jedenfalls nicht.  c) Der...
    BGH
    13.07.2017
  5. VII ZB 74/11 - Arbeitslosengeld pfändbar; Kosten der Unterkunft; Geldwert von Sachleistungen; Heizkosten; Pfändung
    Leitsatz: ...(Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie...
    BGH
    25.10.2012
  6. 33 K 13.18 - Zuordnung vormals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
    Leitsatz: Zur formell rechtswidrigen Vermögensübertragung wegen Nichteinhaltung der einschlägigen Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    04.09.2018
  7. 2Z BR 68/99 - Bauliche Veränderung; Beseitigungsanspruch; Rechtsmißbrauch
    Leitsatz: Das Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung kann rechtsmißbräuchlich sein, wenn ihm der in Anspruch Genommene nur unter unverhältnismäßigen, billigerweise nicht zumutbaren Aufwendungen entsprechen könnte. Im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Im Regelfall spricht es gegen einen Rechtsmißbrauch, wenn der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer sich des Risikos der von ihm ohne die erforderliche Zustimmung vorgenommenen baulichen Veränderung bewußt war. Anderes kann gelten, wenn die Baumaßnahme nicht zum Vorteil einzelner Wohnungseigentümer vorgenommen wurde, sondern durch die Mehrheit in Verfolgung eines gemeinschaftlichen Zwecks (hier: Umbau der Sauna zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit einer als Hotel geführten Anlage in einem Fremdenverkehrsgebiet).
    BayObLG
    29.09.1999
  8. 6 K 1289/97 - Vermögenszuordnungsbescheid; Einigung über Vermögenszuordnung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Negativattest; Verwaltungsaufgaben; Verwaltungsvermögen; Finanzvermögen
    Leitsatz: ...eingehalten ist. 4. Der Begriff "überwiegend...
    VG Chemnitz
    30.01.2001
  9. V ZB 101/18 - Übertragung eines ideellen Grundstücksanteils an einen Ehepartner im Rahmen eines Scheidungsverfahrens durch ein ausländisches Gericht, Grundbuchberichtigung
    Leitsatz: Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter miteinander verheiratet sind, Eigentümerin eines in Deutschland belegenen Grundstücks und überträgt ein ausländisches Gericht in einer güterrechtlichen Entscheidung einem Ehegatten den Gesellschaftsanteil des anderen, steht § 24 Abs. 1 ZPO der internationalen Zuständigkeit und damit der Anerkennung dieser Entscheidung in einem grundbuchrechtlichen Berichtigungsverfahren nicht entgegen.
    BGH
    16.05.2019
  10. V ZB 209/12 - Löschung eines Nacherbenvermerks; Zustimmung des für den unbekannten Nacherben bestellten Pflegers; Ausscheiden eines Grundstücks aus dem Nachlass; abstrakt bestimmter Nacherbe
    Leitsatz: 1. Ein Nacherbenvermerk ist zu löschen, wenn dem Grundbuchamt nachgewiesen wird, dass das Grundstück aufgrund einer mit Zustimmung des Nacherben vorgenommenen Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausgeschieden ist. 2. Ist der Nacherbe unbekannt, bedarf die Verfügung der Zustimmung eines für ihn bestellten Pflegers. Ein nur abstrakt bestimmter Nacherbe ist im Zweifel ebenso bekannt wie ein namentlich bezeichneter Erbe, wenn feststeht, wer die abstrakte Bestimmung erfüllt und sich daran bis zum Nacherbfall außer durch den Tod der bestimmten Person nichts mehr ändern kann.
    BGH
    19.12.2013