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XI ZR 319/06 - Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Wissensvorsprung; Erwerbermodell; Mietpool; Verjährung; Immobilienfonds; BauherrenmodellLeitsatz: a) Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind. b) In diesen Fällen rechtfertigt die Kenntnis des Gläubigers, dass die ihm zugesagte Miete von Beginn an nicht erzielt wurde, nicht den Schluss auf eine Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.BGH03.06.2008
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12 ZB 15.1852 - Voraussetzungen der Teilrücknahme einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz, Verurteilung wegen „Staatsverleumdung“, Hakenkreuz-Schmiererei, Körperverletzung und Herunterreißens und Beschädigens der Staatsfahne der DDRLeitsatz: Zeiten einer Inhaftierung aufgrund von Straftaten, deren Ahndung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht widerspricht, und die auch in der Bundesrepublik Deutschland in vergleichbarer Weise geahndet worden wären, unterfallen nicht dem Begriff des politischen Gewahrsams im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG. Gewahrsam erweist sich dann als politisch, wenn er auf aus der marxistisch-leninistischen Lehre stammenden ideologischen Gründen beruht und darüber hinaus auch dann, wenn er zwar auf anderen Gründen beruht, jedoch gemessen an den allgemein herrschenden Verhältnissen und den zu ihrer Bewältigung getroffenen Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der traditionellen Anschauungen im Gewahrsamsstaat nicht mehr vertretbar erscheint. Als Maßstäbe der Vertretbarkeit sind die rechtsstaatlichen Grundsätze der Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Toleranz heranzuziehen. (Leitsatz der Redaktion)VGH München14.11.2017
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XI ZR 132/07 - Aufklärungspflicht der den Kauf einer Immobilie zwecks Steuerersparnis finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über unrichtige Angaben des Vermittlers; Verjährungsbeginn; Mietpool; Haustürwiderruf; Beweiserleichterung für vorvertragliches Aufklärungsverschulden; FondsbeteiligungLeitsatz: a) Zu den Voraussetzungen der objektiven Evidenz unrichtiger Angaben im Sinne des Senatsurteils vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 ff.). b) Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind.BGH27.05.2008
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VIII ZR 10/14 - Fristwahrende Räumungsklage für Widerspruchserklärung gegen stillschweigende Verlängerung des MietverhältnissesUrteil: ...des § 573 c BGB gleichwohl auch der...BGH25.06.2014
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VIII ZR 67/06 - Mieterhaftung; Brandschaden; Haftpflichtversicherung; RegressverzichtLeitsatz: In der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die (anteiligen) Kosten der Haftpflichtversicherung des Vermieters zu zahlen, liegt die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.BGH20.12.2006
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V ZR 296/95 - Vertretungsmacht des AbwesenheitspflegersLeitsatz: ...) bekannt geworden war. c) Beteiligung eines...BGH20.12.1996
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3 Wx 521/97 - Teilungserklärung; Änderung; InstandhaltungsrücklageLeitsatz: Ist in der Teilungserklärung für eine aus einem Wohngebäude und Garagen bestehende Wohnanlage die Bildung einer einheitlichen Instandhaltungsrücklage vorgesehen, so können die Wohnungseigentümer eine auf die Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen für Wohngebäude und Garagen gerichtete Änderung der Teilungserklärung nur durch eine Vereinbarung bewirken oder mit der in der Teilungserklärung vorgesehenen Mehrheit beschließen.OLG Düsseldorf21.01.1998
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BLw 95/93 - LPG-Mitgliedschaft; Austritt aus der LPG Typ I; Verwirkung von MitgliedschaftsrechtenLeitsatz: 1. Ein Beschluß der LPG Vollversammlung, wonach die Mitgliedschaft bei allen Mitgliedern mit Erreichen des Rentenalters erlischt, wenn sie ihre Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen, ist unwirksam. 2. Ein Austritt aus der LPG Typ I ohne Beteiligung der Mitgliederversammlung war ausgeschlossen. 3. Die Mitgliedschaft in einer LPG kann nicht verwirkt werden, sondern allenfalls die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte.BGH01.07.1994
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V ZB 45/00 - Zusammenlegung von Eigentumswohnungen auch ohne Zustimmung der Gemeinschaft; Abgeschlossenheit; WanddurchbrücheLeitsatz: ...Brandsicherheit geschaffen worden ist. c) Handelt...BGH21.12.2000
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BVerwG 7 B 81.05 - Liste 3-Enteignung; , besatzungshoheitliche Enteignung.Leitsatz: ...1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1...BVerwG05.12.2005