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  1. XI ZR 319/06 - Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Wissensvorsprung; Erwerbermodell; Mietpool; Verjährung; Immobilienfonds; Bauherrenmodell
    Leitsatz: a) Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind. b) In diesen Fällen rechtfertigt die Kenntnis des Gläubigers, dass die ihm zugesagte Miete von Beginn an nicht erzielt wurde, nicht den Schluss auf eine Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
    BGH
    03.06.2008
  2. 12 ZB 15.1852 - Voraussetzungen der Teilrücknahme einer Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz, Verurteilung wegen „Staatsverleumdung“, Hakenkreuz-Schmiererei, Körperverletzung und Herunterreißens und Beschädigens der Staatsfahne der DDR
    Leitsatz: Zeiten einer Inhaftierung aufgrund von Straftaten, deren Ahndung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht widerspricht, und die auch in der Bundesrepublik Deutschland in vergleichbarer Weise geahndet worden wären, unterfallen nicht dem Begriff des politischen Gewahrsams im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG. Gewahrsam erweist sich dann als politisch, wenn er auf aus der marxistisch-leninistischen Lehre stammenden ideologischen Gründen beruht und darüber hinaus auch dann, wenn er zwar auf anderen Gründen beruht, jedoch gemessen an den allgemein herrschenden Verhältnissen und den zu ihrer Bewältigung getroffenen Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der traditionellen Anschauungen im Gewahrsamsstaat nicht mehr vertretbar erscheint. Als Maßstäbe der Vertretbarkeit sind die rechtsstaatlichen Grundsätze der Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Toleranz heranzuziehen. (Leitsatz der Redaktion)
    VGH München
    14.11.2017
  3. XI ZR 132/07 - Aufklärungspflicht der den Kauf einer Immobilie zwecks Steuerersparnis finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über unrichtige Angaben des Vermittlers; Verjährungsbeginn; Mietpool; Haustürwiderruf; Beweiserleichterung für vorvertragliches Aufklärungsverschulden; Fondsbeteiligung
    Leitsatz: a) Zu den Voraussetzungen der objektiven Evidenz unrichtiger Angaben im Sinne des Senatsurteils vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 ff.). b) Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei Schadensersatzansprüchen, die auf vorvertragliches Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines konkreten Wissensvorsprungs über eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt gestützt sind.
    BGH
    27.05.2008
  4. VIII ZR 10/14 - Fristwahrende Räumungsklage für Widerspruchserklärung gegen stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
    Urteil: ...des § 573 c BGB gleichwohl auch der...
    BGH
    25.06.2014
  5. VIII ZR 67/06 - Mieterhaftung; Brandschaden; Haftpflichtversicherung; Regressverzicht
    Leitsatz: In der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die (anteiligen) Kosten der Haftpflichtversicherung des Vermieters zu zahlen, liegt die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    BGH
    20.12.2006
  6. V ZR 296/95 - Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers
    Leitsatz: ...) bekannt geworden war. c) Beteiligung eines...
    BGH
    20.12.1996
  7. 3 Wx 521/97 - Teilungserklärung; Änderung; Instandhaltungsrücklage
    Leitsatz: Ist in der Teilungserklärung für eine aus einem Wohngebäude und Garagen bestehende Wohnanlage die Bildung einer einheitlichen Instandhaltungsrücklage vorgesehen, so können die Wohnungseigentümer eine auf die Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen für Wohngebäude und Garagen gerichtete Änderung der Teilungserklärung nur durch eine Vereinbarung bewirken oder mit der in der Teilungserklärung vorgesehenen Mehrheit beschließen.
    OLG Düsseldorf
    21.01.1998
  8. BLw 95/93 - LPG-Mitgliedschaft; Austritt aus der LPG Typ I; Verwirkung von Mitgliedschaftsrechten
    Leitsatz: 1. Ein Beschluß der LPG Vollversammlung, wonach die Mitgliedschaft bei allen Mitgliedern mit Erreichen des Rentenalters erlischt, wenn sie ihre Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen, ist unwirksam. 2. Ein Austritt aus der LPG Typ I ohne Beteiligung der Mitgliederversammlung war ausgeschlossen. 3. Die Mitgliedschaft in einer LPG kann nicht verwirkt werden, sondern allenfalls die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte.
    BGH
    01.07.1994
  9. V ZB 45/00 - Zusammenlegung von Eigentumswohnungen auch ohne Zustimmung der Gemeinschaft; Abgeschlossenheit; Wanddurchbrüche
    Leitsatz: ...Brandsicherheit geschaffen worden ist. c) Handelt...
    BGH
    21.12.2000
  10. BVerwG 7 B 81.05 - Liste 3-Enteignung; , besatzungshoheitliche Enteignung.
    Leitsatz: ...1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1...
    BVerwG
    05.12.2005