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  1. V ZR 49/16 - Nachteile durch bauliche Maßnahme am Sondereigentum mit Ausstrahlung auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes, Mehrheitserfordernisse bei baulichen Veränderungen am Sondereigentum
    Leitsatz: ...gegenüberzustellen ist. c...
    BGH
    18.11.2016
  2. VG 10 A 239.05 - Beseitigung eines Bolzplatzes wegen unzumutbaren Lärms
    Leitsatz: Gehen von einem Bolzplatz andauernd unzumutbare Lärmimmissionen aus, kann ein Anwohner von der Behörde als letztes Mittel Beseitigung der Anlage verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    22.09.2006
  3. BVerwG 3 C 15.05 - berufliche Rehabilitierung; Nachteilsausgleich; höhere Eingruppierung; langjährige Berufserfahrung; Regelzeitraum; Vergütungseinstufung
    Leitsatz: Das Tatbestandsmerkmal der "langjährigen Berufserfahrung" in Satz 2 der Anlage 13 SGB VI setzt voraus, daß der höherwertige Beruf während eines Zeitraumes ausgeübt wurde, der ausreicht, um die theoretischen und praktischen Fähigkeiten für eine vollwertige Berufsausübung auch ohne vorgeschriebene Ausbildung zu vermitteln. In der Regel ist davon auszugehen, daß dafür ein Zeitraum erforderlich ist, welcher der doppelten Regelausbildungszeit bzw. der doppelten Regelstudienzeit entspricht. Satz 2 der Anlage 13 SGB VI verlangt ebenso wie Satz 1 eine der erreichten Qualifikation entsprechende Tätigkeit; diese liegt nur vor, wenn die vor der Verfolgung ausgeübte Tätigkeit nach den Beschäftigungsbedingungen, insbesondere nach ihrer Vergütung, entsprechend eingestuft war.
    BVerwG
    27.04.2006
  4. BVerwG 3 C 25.97 - Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistung; Berufseingriff; Ausbildungsverhinderung
    Leitsatz: Grundlage für rentenrechtliche Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ist nicht die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit und die damit evtl. verbundene höhere Einkommenserwartung, sondern die berufliche Qualifikation aufgrund einer Ausbildung. Die Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ist auf Eingriffe in eine begonnene, zur Zeit des Eingriffs tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit sowie auf die Fälle der Verhinderung, einen erlernten Beruf auszuüben oder eine Ausbildung abzuschließen, begrenzt.
    BVerwG
    12.02.1998
  5. 24 W 344/01 - Abluftanlage für Gaststätte mit Vollküche; Anspruch auf Zustimmung zur baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums
    Leitsatz: Auch der Teileigentümer, der sein Sondereigentum unbeschränkt gewerblich nutzen darf, kann daraus nicht ableiten, daß die Eigentümergemeinschaft ihm bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (hier: 315 mm starke Abluftanlage an der Hoffassade bis über das Dach) gestatten müßte, damit er die Gewerbeeinheit intensiver (hier: Gaststätte mit Vollküche) nutzen kann.
    KG
    08.07.2002
  6. BVerwG 4 C 12.98 - Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz; Grenzbebauung
    Leitsatz: 1. Ein Doppelhaus im Sinne des § 22 Abs. 2 BauNVO ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, daß zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken durch Aneinanderbauen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze zu einer Einheit zusammengefügt werden. 2. Das Erfordernis der baulichen Einheit ist nur erfüllt, wenn die beiden Gebäude in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise aneinander gebaut werden. Insoweit ist die planerische Festsetzung von Doppelhäusern in der offenen Bauweise nachbarschützend. 3. Kein Doppelhaus entsteht, wenn ein Gebäude gegen das andere so stark versetzt wird, daß es den Rahmen einer wechselseitigen Grenzbebauung überschreitet, den Eindruck eines einseitigen Grenzanbaus vermittelt und dadurch einen neuen Bodennutzungskonflikt auslöst.
    BVerwG
    24.02.2000
  7. BVerwG 3 C 30.01 - Vermögenszuordnung; Einigung der Beteiligten; Verzicht; Eigentumsanspruchsverzicht; Beteiligungsverzicht
    Leitsatz: . Die Wirksamkeit einer "Einigung der Beteiligten" (§ 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG) hängt nicht davon ab, daß die Beteiligten die Person des zu begünstigenden Prätendenten benennen. Ausreichend ist insoweit der Verzicht auf die Geltendmachung eigener Ansprüche. 2. Die im Rahmen des Einigungsverfahrens gegenüber der Zuordnungsbehörde abgegebenen Erklärungen, mit denen auf die weitere Geltendmachung von Eigentumsansprüchen und/oder die Beteiligung am Verfahren Verzicht geleistet wird, sind bis zum Erlaß des Zuordnungsbescheides jedenfalls dann widerruflich, wenn sie nicht im Einzelfall als Vertragsbestandteil zu werten sind.
    BVerwG
    18.07.2002
  8. III ZR 179/04 - ???
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen für die Rechtsnachfolge eines Vereins der Garten- und Siedlerfreunde in die Zwischenpächterposition eines Kreisverbandes des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter im Beitrittsgebiet.
    BGH
    16.12.2004
  9. 2Z BR 81/00 - Unrichtige Verwalterauskunft über Mehrheitsbeschluß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beschlußkompetenz; bauliche Veränderung; Zitterbeschlüsse
    Leitsatz: ..., sondern nach § 23 Abs. 4 WEG anfechtbar...
    BayObLG
    30.11.2000
  10. BVerwG 7 C 22.02 - Ablösebetrag bei Übernahme des Grundpfandrechts; Klagebefugnis der Bundesrepublik Deutschland
    Leitsatz: Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gläubigerin früherer dinglicher Rechte an einem zurückzuübertragenden Grundstück befugt, die Festsetzung eines Ablösebetrags im Klagewege durchzusetzen.
    BVerwG
    12.12.2002